Zu BASS 15 – 31 Nr. 13
Sekundarstufe II –
Gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums
und der Gesamtschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Modularer Kernlehrplan Literatur
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 28. 5. 2014 – 53-6.03.15.06-110656
Für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule wird hiermit der modulare Kernlehrplan Literatur gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt zum 1. 8. 2014 für die ab diesem Zeitpunkt in die gymnasiale Oberstufe eintretenden Schülerinnen und Schüler in Kraft. Aufgrund der Beschränkung der Literaturkurse auf die Qualifikationsphase wird für diese Personengruppe erstmals ab dem Schuljahr 2015/16 auf der Grundlage des neuen modularen Kernlehrplans unterrichtet werden.
Die Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung des modularen Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
– Heft 4713 Modularer Kernlehrplan Literatur.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. 7. 2016 tritt die nachfolgend genannte Unterrichtsvorgabe außer Kraft. Sie gilt letztmalig im Schuljahr 2015/16 für die Schülerinnen und Schüler, die zum 1. 8. 2013 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind:
– Lehrplan Literatur, RdErl. vom 3. 3. 1999 (BASS 15 – 31 Nr. 13).
ABl. NRW 07/14 S. 342