Zu BASS 15 – 39 Nr. 605
Sekundarstufe ll – Berufskolleg;
Bildungsgang der Fachschulen des Sozialwesens,
Fachrichtung Sozialpädagogik;
Lehrplan zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23. 5. 2014 – 313-6.08.01.13
Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik wurde unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte ein Lehrplan zur Erprobung erarbeitet.
Der Lehrplan zur Erprobung (BASS 15 – 39 Nr. 605 – Heft 7605) wird zum 1. 8. 2014 zur Erprobung in Kraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die den Bildungsgang führen, erhalten ein Exemplar des Lehrplans in Papierform. Der Lehrplan wird außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.
Der Lehrplan ist allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Der zur Erprobung in Kraft gesetzte Lehrplan ist in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskollegs, die diese Bildungsgänge führen, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Mit Wirkung des 31. 7. 2014 tritt der bisherige Lehrplan Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik (Heft 7605/2010) auslaufend außer Kraft.
ABl. NRW 07/14 S. 342