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    Änderung VVzAPO-S I

    Organisatorische Rahmenbedingungen für mündliche Leistungsüberprüfungen in den modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit

    Zur Stärkung der mündlichen Kompetenzen in den modernen Fremdsprachen kann einmal im Schuljahr eine Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt wer-den. Ab dem Schuljahr 2014/2015 ist im Fach Englisch eine mündliche Prüfung anstelle einer Klassenarbeit am Ende der Sekundarstufe I verpflichtend.

    Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur APO-S I werden die organisatorischen Rahmenbedingungen für mündliche Prüfungen anstelle einer Klassenarbeit geregelt.

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften zur Verordnung

    über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen
    in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 13. 6. 2014 – 522-6.03.15.06-120813

     

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11. 6. 2013 (BASS 13 – 21 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl. v. 24. 5. 2014 (ABl. NRW. S. 289)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    VV 6.1.3 zu Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

    „6.1.3 Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. Für Nachschreibetermine kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Ausnahmen zulassen. Mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit können im Rahmen der Unterrichtszeit auch am Nachmittag stattfinden.“

     

     

     

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