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    Änderung VVzAPO-S I

    Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur APO-S I werden die aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz resultierenden Änderungen der APO-S I konkretisiert und Verfahrensregelungen getroffen.

    Zusätzlich werden ein Bewertungsraster für die verbindlichen mündli-chen Leistungsüberprüfungen als Empfehlung und die Angabe der Schulnummer auf Zeugnissen eingeführt. Darüber hinaus wird das neue Wahlpflichtfach an Realschulen „Politik/Ökonomische Grundbil-dung“ abgebildet.

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften zur Verordnung

    über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen
    in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 24. 5. 2014 – 223-2.02.11.03 Nr. 112940/14

     

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11. 6. 2013 (BASS 13 – 21 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl. v. 1. 8. 2013 (ABl. NRW. S. 461)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In VV 1.1.1 werden folgende Sätze 4 und 5 angefügt:

    „Die Aufnahmekapazität einer Schule richtet sich nach den Rahmenfestlegungen des Schulträgers und den Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW. Eine Begrenzung der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 Schulgesetz NRW ist zu beachten.“

    2. VV 1.1.3 wird der erste Satz wie folgt gefasst:

    „Für eine neu genehmigte Schule ist im Errichtungsjahr das Anmeldeverfahren so zu gestalten, dass im Falle des Nichterreichens der Mindestgröße die Durchführung eines weiteren Anmeldeverfahrens an fortzuführenden Schulen möglich ist.“

    3. Zu § 1 Absatz 4 wird folgende neue VV eingefügt:

    „1.4 zu Absatz 4

    1.4.1 Die Bestimmung der Aufnahmekapazität für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfolgt rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens (Nummer 1.1.1) im Einvernehmen zwischen Schulträger und Schulaufsicht.

    1.4.2 Die Anmeldeverfahren für Schülerinnen und Schüler mit und ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden zeitgleich durchgeführt. Ist die für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestimmte Aufnahmekapazität nach Durchführung des Aufnahmeverfahrens nicht ausgeschöpft, so können freibleibende Plätze in Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde erst dann an Schülerinnen und Schüler ohne festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vergeben werden, wenn alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Gebiet des Schulträgers, für die eine allgemeine Schule als Förderort vorgeschlagen ist, an einer Schule aufgenommen worden sind.   

    1.4.3 Bei der Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der Klasse 4, der Anmeldeschein (Nummer 1.1.4) und der Vorschlag der Schulaufsichtsbehörde für den Förderort gemäß § 19 Absatz 5 Schulgesetz NRW vorzulegen.

    1.4.4 Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule und die untere Schulaufsichtsbehörde unverzüglich über die Anmeldung und die Aufnahmeentscheidung.

    1.4.5 Die Regelungen der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF – BASS 13 – 41 Nr. 2.1) zur Anmeldung an der Schule bleiben un- berührt.“

    4. In VV 6.8 wird folgender Satz 2 angefügt:

    „Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 55 empfohlen.“

    5. In VV 7.1.1 wird folgender Satz 7 angefügt:

    „Auf den Zeugnissen ist unter dem Namen und der amtlichen Bezeichnung der Schule die amtliche Schulnummer anzugeben.“

    6. In VV 15.3.3 wird der zweite Spiegelstrich nach dem Wort „Sozialwissenschaften“ ergänzt um die Worte „oder Politik/Ökonomische Grundbildung“

    7. Die Anlage 55 (s. Nummer 4.) lautet wie folgt: (s. nächste Seite)

     

    ABl. NRW. 06/14 S. 289

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage 55

    Bewertungsraster für mündliche Kommunikationsprüfungen – Sekundarstufe I (Stand: 15. 6. 2014)

     

    Prüfungsteil 1: Zusammenhängendes Sprechen

     

    Name: ______________________________________

     

    Inhaltliche Leistung/
    Aufgabenerfüllung

    Begründung/Stichworte

     

    Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung

    Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR).

     

    10

    ¨

     

     

     

    9

    ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden.

     

     

     

    Kommunikative Strategie/
    Präsentations-
    kompetenz

    Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und
    sprachliche Korrektheit

     

    8

    ¨

     

     

     

    Aussprache/
    Intonation

    Wortschatz

    Grammatische Strukturen

     

    7

    ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können.

     

     

    4

    ¨ gedanklich stringent; effizient; klar und flüssig; weitgehend freier Vortrag

     

    ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz

    ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei

     

    6

    ¨

     

     

     

    5

    ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen.

     

     

    3

    ¨ vorwiegend kohärent und strukturiert; der Darstellungssituation angemessen; in der Regel sicher und flüssig

    ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt

    ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen

    ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden

     

    4

    ¨

     

     

     

    3

    ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar.

     

     

    2

    ¨ grundlegende Struktur erkennbar; z. T. verkürzend und/oder weitschweifend; nicht durchgehend flüssig

    ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation

    ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen

    ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft

     

    2

    ¨

     

     

     

    1

    ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert.

     

     

    1

    ¨ sehr unselbständig, unstrukturiert; Zusammenhang kaum zu erkennen; stockend und unsicher

    ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis

    ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen

    ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar

     

    0

    ¨

     

     

     

     

    Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist.

     

     

    0

    ¨

    ¨

    ¨

    ¨

     

    Punktzahl Prüfungsteil 1: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt.

     

    Prüfungsteil 2: An Gesprächen teilnehmen

     

    Name: ______________________________________

     

    Inhaltliche Leistung/
    Aufgabenerfüllung

    Begründung/Stichworte

     

    Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung

    Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR).

     

    10

    ¨

     

     

     

    9

    ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden.

     

     

     

    Kommunikative Strategie/
    Diskurskompetenz

    Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und
    sprachliche Korrektheit

     

    8

    ¨

     

     

     

    Aussprache/
    Intonation

    Wortschatz

    Grammatische Strukturen

     

    7

    ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können.

     

     

    4

    ¨ flexible, situations- angemessene und adressatengerechte Interaktion; durchgängiges Aufrechterhalten der Kommunikation

     

    ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz

    ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei

     

    6

    ¨

     

     

     

    5

    ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen.

     

     

    3

    ¨ weitgehend flexible Interaktion; in der Regel sicher, situationsangemessen und adressatengerecht

    ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt

    ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen

    ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden

     

    4

    ¨

     

     

     

    3

    ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar.

     

     

    2

    ¨ gelegentlich stockende und unsichere Kommunikation; Hilfe wird u.U. benötigt; Reaktion auf Nachfragen; weitgehend flexibel; weitgehend angemessener Adressatenbezug

    ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation

    ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen

    ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft

     

    2

    ¨

     

     

     

    1

    ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert.

     

     

    1

    ¨ stockende und unsichere Kommunikation; Gespräch kann nicht ohne Hilfen fortgeführt werden; geringer Adressatenbezug

    ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis

    ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen

    ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar

     

    0

    ¨

     

     

     

     

    Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist.

     

     

    0

    ¨

    ¨

    ¨

    ¨

     

    Punktzahl Prüfungsteil 2: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. Gesamtpunktzahl: ______/50 Pkt.

     

    Note: Datum/Unterschrift:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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