Beurteilungsrichtlinien Neben redaktionellen Anpassungen an die überarbeitete Laufbahnverordnung wurden Änderungen in der Anlage vorgenommen, um zu verdeutlichen, dass die Zwischenbeurteilung nicht die Gesamtnote festsetzt, sondern nur ein Vorschlag ist. |
Zu BASS 21 – 02 Nr. 6
Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung
der Beamtinnen und Beamten (BRL)
im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 26. 4. 2014 – 213-1.18.07.03-3265
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Nummer 3.2 wird wie folgt geändert:
a) Im zweiten Spiegelstrich wird die Angabe „§ 10 Absatz 4 LVO“ durch die Angabe „§ 11 Absatz 4 LVO“ ersetzt.
b) Im dritten Spiegelstrich wird die Angabe „§ 40 Satz 2 Nummer 3 LVO“ durch die Angabe „§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 40 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 LVO“ ersetzt.
2. In der Überschrift zu Nummer 4.1 wird die Angabe „§ 7 LVO“ durch die Angabe „§ 9 LVO“ ersetzt.
3. In Nummer 11.2.1. Nummer 5 wird Satz 3 nach dem Wort „ab“ wie folgt fortgesetzt: „und machen einen Vorschlag für die Gesamtnote der Leistungsbeurteilung und für das Gesamturteil.“
4. In der Überschrift zu Nummer 11.3.1. wird die Angabe „§ 7 LVO“ durch die Angabe „§ 9 LVO“ ersetzt.
5. In Nummer 12.2. wird die Angabe „§ 13 Absatz 3 LVO“ durch die Angabe „§ 17 Absatz 3 LVO“ ersetzt.
6. Im Vordruck zur dienstlichen Beurteilung (Anlage) wird auf den Seiten 8 und 9 (Beurteilung (Nr. 11.2.1.5 BRL) jeweils der Abschnitt „¨ Zur Erstbeurteilung gebe ich folgendes abweichendes Votum ab:“ wie folgt geändert:
a) Im Unterabschnitt „¨ hinsichtlich folgender Leistungsmerkmale“ wird hinter Nummer 7 Buchstabe b) folgender Halbsatz angefügt:
„und schlage als Gesamtnote der Leistungsbeurteilung [ ] Punkte vor.“
b) Hinter den Befähigungsmerkmalen wird der Halbsatz „und setze das Gesamturteil mit [ ] Punkten fest“ durch den Halbsatz „und schlage als Gesamturteil [ ] Punkte vor“ ersetzt.
ABl. NRW. 06/14 S. 294