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    Zu BASS 15 – 37 Nr. 311

    Berufskolleg;
    Ergänzung des Lehrplans für den Bildungsgang
    „Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 28. 2. 2014 – 312-6.08.01.13-23252

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 3. 6. 2007 (BASS 15 – 37 Nr. 311 – Heft-Nr. 40311)

     

    Im Lehrplan für den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia“ (Schule in NRW Heft-Nr. 40311) wird vor der Stundentafel auf Seite 10 die Stundentafel für den dreijährigen Bildungsgang nach APO-BK Anlage C 1 (Anlage) mit der Nummer 3.1 eingefügt. Die Stundentafel für den zweijährigen Bildungsgang nach Anlage C 2 erhält die Nummer 3.2.

     

     

    Anlage

    3.1 Stundentafel nach APO-BK Anlage C 1

    Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/
    Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia und Fachhochschulreife

    Lernbereiche/Fächer:

    Jahresstunden

    Berufsbezogener Lernbereich

    11

    12

    13

    Fächer des fachlichen Schwerpunktes:1)

    720 - 880

    720 - 880

    720 - 880

      Software2, 3)

    240 - 320

    240 - 320

    240 - 320

      Datenbanken2, 3)

    80 - 160

    80 - 160

    80 - 160

      Betriebssysteme/Netzwerke2, 3)

    80 - 160

    80 - 160

    80 - 160

      Medientechnik und Mediengestaltung2, 3)

    240 - 320

    240 - 320

    240 - 320

      Weitere Fächer:4)

    mind. 80

    mind. 80

    mind. 80

    Englisch3, 5)

    80

    80

    80

    Mathematik2, 3)

    80

    80

    80

    Wirtschaftslehre3)

    80

    80

    80

    Betriebspraktika

    mind. 8 Wochen (in 12 + 13)

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation5)

    80

    80

    80

    Religionslehre

    80

    80

    80

    Sport/Gesundheitsförderung

    80

    80

    80

    Politik/Gesellschaftslehre

    80

    80

    80

    Differenzierungsbereich6)

     

    0–160

    0–160

    0–160

    Gesamtstundenzahl

    1440

    1440

    1440

    Fachhochschulreifeprüfung (Schriftliche Prüfungsfächer):

    1. Ein Fach des fachlichen Schwerpunktes aus dem mathematisch-
    naturwissenschaftlich-technischen Bereich7) oder Mathematik

    2.

    Deutsch/Kommunikation

     

    3. Englisch

     

    Berufsabschlussprüfung8)  (Schriftliche Prüfungsfächer):

    1. Prüfungsfach

     

    2. Prüfungsfach

     

    3. Prüfungsfach

     

    ggf. 4. Prüfungsfach

    Praktische Prüfung

     

     

     

    1) Im fachlichen Schwerpunkt soll der Anteil der Laborausbildung/Fachpraxis mindestens die Hälfte des Stundenvolumens betragen.

    2) Mögliches erstes schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung

    3) Mögliches schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung

    4) Festlegung durch die Bildungsgangkonferenz, als weitere Fächer kommen u. a. in Betracht: Aktuelle Methoden der Wirtschaftsinformatik, Rechner- und Systemtechnik, Telekommunikationstechnik, Softwareengineering, Multimedia-Produktion. Das Stundenvolumen ist so groß zu wählen, dass unter Berücksichtigung des Differenzierungsbereiches die Gesamtstundenzahl von jeweils 1440 Stunden pro Jahr gewährleistet ist.

    5) Schriftliches Fach der Fachhochschulreifeprüfung

    6) Im Differenzierungsbereich sind über den gesamten Ausbildungszeitraum mindestens 240 Stunden anzubieten. Darin sind bei Bedarf 160 Stunden für die zweite Fremdsprache enthalten.

    7) Wird als erstes schriftliches Fach der Berufsabschlussprüfung gewertet.

    8) Zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres legt die Bildungsgangkonferenz maximal vier Fächer fest, davon mindestens drei Fächer des fachlichen Schwerpunktes, als schriftliche Prüfungsfächer.

     

    ABl. NRW. 04/14 S. 185

     

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