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    Fremdsprachenzertifikat kann Feststellungsprüfung ersetzen

    Eine Ergänzung der Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen soll die Möglichkeit eröffnen, Feststellungsprüfungen auf den Anspruchsniveaus des

    – Hauptschulabschlusses nach Klasse 9,

    – Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des

    – mittleren Schulabschlusses

    durch entsprechende Sprachzertifikate anerkannter Bildungsträger zu ersetzen.

     

    Zu BASS 13 – 61 Nr. 1

    Richtlinien
    für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung)
    anstelle von Pflichtfremdsprachen
    oder Wahlpflichtfremdsprachen;

    Änderung

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 12. 3. 2014 – 522-6.03.02.04-118492

    Bezug:

    RdErl. d. Kultusministeriums v. 10. 3. 1992
    (BASS 13 – 61 Nr. 1)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Hinter Nummer 1.2 wird die neue Nummer 1.3 eingefügt:

    „1.3 Auf eine Sprachprüfung bei Schülerinnen und Schülern kann verzichtet werden, wenn das entsprechende Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)

    – A2 für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9,

    – A2/B1 für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und

    – B1 für den mittleren Schulabschluss

    durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat nachgewiesen wird.“

    2. Die bisherigen Nummern 1.3 bis 1.4.2 werden zu den Nummern 1.4 bis 1.5.2.

     

    ABl. NRW. 04/14 S. 185

     

     

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