• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13 – 33

    APO-BK Anlage C;

    Übergangsregelung

    bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen

    für Bildungsgänge für die Zweijährige Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen

    und zur Fachhochschulreife führen

    (Höhere Berufsfachschule)

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 11. 3. 2014 – 313-6.08.01.13-118201

    Bezug:

    Anlage C5 APO-BK (BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    Aufgrund des § 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK Allgemeiner Teil (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) haben die Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang Zweijährige Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife (APO-BK Anlage C5) führt, die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung am Ende des Wiederholungsjahres einmal zu wiederholen.

    Die Berufskollegs müssen sicherstellen, dass die Prüfungsaufgaben, die für die wiederholenden Schülerinnen und Schüler erstellt werden, die curricularen Vorgaben berücksichtigen, die Grundlage für den Unterricht in der ersten Jahrgangsstufe und dem Wiederholungsjahr dieser Schülerinnen und Schüler waren. Für diese Schülerinnen und Schüler sind ggf. eigene Prüfungsaufgaben zu stellen.

     

    ABl. NRW. 04/14 S. 184

     

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz