Organisatorische Rahmenbedingungen und Bewertungsraster für die verpflichtenden mündlichen Prüfungen in den modernen Fremdsprachen – Änderung der VVzAPO-GOSt und der VVzAPO-WbK Da die verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen in den modernen Fremdsprachen an der gymnasialen Oberstufe an die Stelle einer Klausur treten, gelten die organisatorischen Rahmenbedingungen für Klausuren gemäß § 14 Absatz 4 APO-GOSt ebenso für die mündlichen Leistungsüberprüfungen. Dies wird durch die neue VV 14.4 zu Absatz 4 sichergestellt. Für die verpflichtenden mündlichen Prüfungen in Englisch in der Abendrealschule und in den modernen Fremdsprachen während der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe, im Abendgymnasium und im Kolleg wird den Lehrkräften die Verwendung eines Bewertungsrasters empfohlen. Es dient der Dokumentation der mündlichen Prüfung sowie der individuellen Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler. Diese Bewertungsraster stehen zum Herunterladen auch im Bildungsportal unter http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/muendliche-kompetenzen-entwickeln-und-pruefen/angebot-home/angebot-home.html zur Verfügung. |
Zu BASS 13 – 32, 19 – 11
Organisatorische Rahmenbedingungen
und Bewertungsraster
für die verpflichtenden mündlichen Prüfungen
in den modernen Fremdsprachen;
Änderung der Verwaltungsvorschriften zu Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 24. 2. 2014 – 522-6.03.15.06-97869
Bezug: | 1. | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18. 11. 2006, zuletzt geändert durch RdErl. v. 1. 8. 2013 (ABl. NRW. S. 461) (BASS 13 – 32 Nr. 3.2 B) |
| 2. | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21. 3. 2000, zuletzt geändert durch RdErl. v. 13. 11. 2013 (ABl. NRW. S. 619) (BASS 19 – 11 Nr. 1.2) |
1. Der 1. Bezugserlass (zur VVzAPO-GOSt) wird wie folgt geändert:
a) Nach VV 14.3 zu Abs. 3 wird folgende VV eingefügt:
„14.4 zu Abs. 4
Die Regelungen gelten gleichermaßen für die mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen, die eine Klausur ersetzen.“
b) In der VV 14.23 (zu § 14 Absatz 2 APO-GOSt) in der Fassung der Änderung gemäß RdErl. v. 2. 10. 2011 (ABl. NRW. S. 620) wird folgender Absatz angefügt:
„Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 19 empfohlen.“
2. Der 2. Bezugserlass (zur VVzAPO-WbK) wird wie folgt geändert:
a) Der VV 18.1 (zu § 18 Absatz 1) in der Fassung der Änderung gemäß RdErl. v. 13. 11. 2013 (ABl. NRW. S. 619) wird folgender Absatz angefügt:
„Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 11 empfohlen.“
b) Der VV 18.3 (zu § 18 Absatz 3) in der Fassung der Änderung gemäß RdErl. v. 2. 10. 2011 (ABl. NRW. S. 620) wird folgender Absatz angefügt:
„Zur Bewertung der verpflichtenden mündlichen Leistungsüberprüfungen wird die Verwendung des Bewertungsrasters gemäß Anlage 12 empfohlen.“
Anlage 11 Mündliche Kommunikationsprüfungen – Abendrealschule (Stand: 24. 2. 2014) Bewertungsraster und Prüfungsrückmeldung für Studierende | |||||||||
Prüfungsteil 1: Zusammenhängendes Sprechen |
| Name: ______________________________________ |
| ||||||
Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
| |||||
10 | ¨ |
|
|
| |||||
9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
|
|
| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
| ||
8 | ¨ |
|
|
| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
| |
7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
|
| 4 | ¨ gedanklich stringent; effizient; klar und flüssig; weitgehend freier Vortrag |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
|
6 | ¨ |
|
|
| |||||
5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
|
| 3 | ¨ vorwiegend kohärent und strukturiert; der Darstellungssituation angemessen; in der Regel sicher und flüssig | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
|
4 | ¨ |
|
|
| |||||
3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
|
| 2 | ¨ grundlegende Struktur erkennbar; z. T. verkürzend und/oder weitschweifend; nicht durchgehend flüssig | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
|
2 | ¨ |
|
|
| |||||
1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
|
| 1 | ¨ sehr unselbständig, unstrukturiert; Zusammenhang kaum zu erkennen; stockend und unsicher | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
|
0 | ¨ |
|
|
| |||||
| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
|
Punktzahl Prüfungsteil 1: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. | |||||||||
Prüfungsteil 2: An Gesprächen teilnehmen |
| Name: ______________________________________ |
| ||||||
Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
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10 | ¨ |
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| |||||
9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
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| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
| ||
8 | ¨ |
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|
| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
| |
7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
|
| 4 | ¨ flexible, situations- angemessene und adressatengerechte Interaktion; durchgängiges Aufrechterhalten der Kommunikation |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
|
6 | ¨ |
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| |||||
5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
|
| 3 | ¨ weitgehend flexible Interaktion; in der Regel sicher, situationsangemessen und adressatengerecht | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
|
4 | ¨ |
|
|
| |||||
3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
|
| 2 | ¨ gelegentlich stockende und unsichere Kommunikation; Hilfe wird u.U. benötigt; Reaktion auf Nachfragen; weitgehend flexibel; weitgehend angemessener Adressatenbezug | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
|
2 | ¨ |
|
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| |||||
1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
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| 1 | ¨ stockende und unsichere Kommunikation; Gespräch kann nicht ohne Hilfen fortgeführt werden; geringer Adressatenbezug | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
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0 | ¨ |
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| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
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Punktzahl Prüfungsteil 2: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. Gesamtpunktzahl: ______/50 Pkt.
Note: Datum/Unterschrift:
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Anlage 12 Mündliche Kommunikationsprüfungen – Abendgymnasium und Kolleg (Stand: 24. 2. 2014) Bewertungsraster und Prüfungsrückmeldung für Studierende | |||||||||
Prüfungsteil 1: Zusammenhängendes Sprechen |
| Name: ______________________________________ |
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Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
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10 | ¨ |
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9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
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| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
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8 | ¨ |
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| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
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7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
|
| 4 | ¨ gedanklich stringent; effizient; klar und flüssig; weitgehend freier Vortrag |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
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6 | ¨ |
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5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
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| 3 | ¨ vorwiegend kohärent und strukturiert; der Darstellungssituation angemessen; in der Regel sicher und flüssig | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
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4 | ¨ |
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3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
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| 2 | ¨ grundlegende Struktur erkennbar; z. T. verkürzend und/oder weitschweifend; nicht durchgehend flüssig | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
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2 | ¨ |
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1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
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| 1 | ¨ sehr unselbständig, unstrukturiert; Zusammenhang kaum zu erkennen; stockend und unsicher | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
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0 | ¨ |
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| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
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Punktzahl Prüfungsteil 1: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. | |||||||||
Prüfungsteil 2: An Gesprächen teilnehmen |
| Name: ______________________________________ |
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Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
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10 | ¨ |
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9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
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| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
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8 | ¨ |
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| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
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7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
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| 4 | ¨ flexible, situations- angemessene und adressatengerechte Interaktion; durchgängiges Aufrechterhalten der Kommunikation |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
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6 | ¨ |
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5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
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| 3 | ¨ weitgehend flexible Interaktion; in der Regel sicher, situationsangemessen und adressatengerecht | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
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4 | ¨ |
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3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
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| 2 | ¨ gelegentlich stockende und unsichere Kommunikation; Hilfe wird u.U. benötigt; Reaktion auf Nachfragen; weitgehend flexibel; weitgehend angemessener Adressatenbezug | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
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2 | ¨ |
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1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
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| 1 | ¨ stockende und unsichere Kommunikation; Gespräch kann nicht ohne Hilfen fortgeführt werden; geringer Adressatenbezug | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
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0 | ¨ |
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| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
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Punktzahl Prüfungsteil 2: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. Gesamtpunktzahl: ______/50 Pkt.
Note: Datum/Unterschrift:
Hinweis: Eine Prüfungsleistung, die in einem der beiden Beurteilungsbereiche inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung eine ungenügende Leistung darstellt, kann insgesamt nicht mit mehr als drei Notenpunkten bewertet werden. Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn in beiden Prüfungsteilen weniger als 4 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn in beiden Prüfungsteilen weniger als 6 Punkte erreicht werden. | |||||||||
Anlage 19 Mündliche Kommunikationsprüfungen – Gymnasiale Oberstufe (Stand: 24. 2. 2014) Bewertungsraster und Prüfungsrückmeldung für Schülerinnen und Schüler | |||||||||
Prüfungsteil 1: Zusammenhängendes Sprechen |
| Name: ______________________________________ |
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Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
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10 | ¨ |
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9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
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| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
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8 | ¨ |
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| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
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7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
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| 4 | ¨ gedanklich stringent; effizient; klar und flüssig; weitgehend freier Vortrag |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
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6 | ¨ |
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5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
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| 3 | ¨ vorwiegend kohärent und strukturiert; der Darstellungssituation angemessen; in der Regel sicher und flüssig | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
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4 | ¨ |
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3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
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| 2 | ¨ grundlegende Struktur erkennbar; z. T. verkürzend und/oder weitschweifend; nicht durchgehend flüssig | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
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2 | ¨ |
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1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
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| 1 | ¨ sehr unselbständig, unstrukturiert; Zusammenhang kaum zu erkennen; stockend und unsicher | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
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| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
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Punktzahl Prüfungsteil 1: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. | |||||||||
Prüfungsteil 2: An Gesprächen teilnehmen |
| Name: ______________________________________ |
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Inhaltliche Leistung/ | Begründung/Stichworte |
| Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung Die Bewertung erfolgt orientiert an den in den Lehrplänen ausgewiesenen Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR). |
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10 | ¨ |
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9 | ¨ Die Aufgaben werden ausführlich und präzise erfüllt, wobei tiefer gehende differenzierte Kenntnisse deutlich werden. |
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| Kommunikative Strategie/ | Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und |
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8 | ¨ |
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| Aussprache/ | Wortschatz | Grammatische Strukturen |
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7 | ¨ Es werden durchgängig sachgerechte und aufgabengemäße Gedanken geliefert, die den behandelten Themenbereich auch erweitern können. |
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| 4 | ¨ flexible, situations- angemessene und adressatengerechte Interaktion; durchgängiges Aufrechterhalten der Kommunikation |
| ¨ präziser, differenzierter und variabler Wortschatz | ¨ breites und differenziertes Repertoire an Strukturen; nahezu fehlerfrei |
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6 | ¨ |
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5 | ¨ Die Ausführungen sind hinsichtlich Plausibilität und Argumentation nachvollziehbar. Die entwickelten Ideen beziehen sich auf die Aufgaben/Dokumente und beruhen auf einem angemessenen Maß an Sachwissen. |
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| 3 | ¨ weitgehend flexible Interaktion; in der Regel sicher, situationsangemessen und adressatengerecht | ¨ klare, korrekte Aussprache und Intonation; Betonung/Intonation wird kommunikativ geschickt eingesetzt | ¨ überwiegend treffende Formulierungen; z.T. idiomatische Wendungen | ¨ gefestigtes Repertoire grundlegender Strukturen; weitgehend frei von Verstößen; Selbstkorrektur vorhanden |
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4 | ¨ |
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3 | ¨ Nur wenige der geforderten Aspekte bezüglich der Aufgaben werden erkannt und richtig angegeben. Die Ausführungen beziehen sich nur eingeschränkt auf die Aufgaben und sind manchmal unklar. |
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| 2 | ¨ gelegentlich stockende und unsichere Kommunikation; Hilfe wird u.U. benötigt; Reaktion auf Nachfragen; weitgehend flexibel; weitgehend angemessener Adressatenbezug | ¨ im Allgemeinen klare und korrekte Aussprache und Intonation | ¨ einfacher, aber angemessener Wortschatz; Überwindung von Schwierigkeiten durch Umschreibungen | ¨ Repertoire grundlegender Strukturen verfügbar; z.T. fehlerhaft |
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2 | ¨ |
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1 | ¨ Die Ausführungen zeigen, dass die Aufgabenstellung/die Vorlagen nicht verstanden wurden. Auch durch zusätzliche Impulse werden nur lückenhafte Beiträge geliefert. |
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| 1 | ¨ stockende und unsichere Kommunikation; Gespräch kann nicht ohne Hilfen fortgeführt werden; geringer Adressatenbezug | ¨ Mangel an Deutlichkeit und Klarheit; Aussprachefehler beeinträchtigen Verständnis | ¨ sehr einfacher und lückenhafter Wortschatz; häufige Wiederholungen | ¨ auch grundlegende Strukturen nicht durchgängig verfügbar |
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0 | ¨ |
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| Die Punkte 0, 2, 4, 6, 8 und 10 werden nicht durch Deskriptoren definiert. Sie werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer Punktzahl mit Deskriptor zuzuordnen ist. |
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| 0 | ¨ | ¨ | ¨ | ¨ |
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Punktzahl Prüfungsteil 2: Inhalt ___/10 Pkt. + Darstellungsleistung ___/15 Pkt. = ____/25 Pkt. Gesamtpunktzahl: ______/50 Pkt.
Note: Datum/Unterschrift:
Hinweis: Eine Prüfungsleistung, die in einem der beiden Beurteilungsbereiche inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung eine ungenügende Leistung darstellt, kann insgesamt nicht mit mehr als drei Notenpunkten bewertet werden. Eine ungenügende Leistung im inhaltlichen Bereich liegt vor, wenn in beiden Prüfungsteilen weniger als 4 Punkte erreicht werden. Eine ungenügende Leistung im Darstellungs- und sprachlichen Bereich liegt vor, wenn in beiden Prüfungsteilen weniger als 6 Punkte erreicht werden. | |||||||||
ABl. NRW. 03/14 S. 127