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    Zu BASS 15 – 36 Nr. 26, 198

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;

    Zweijährige Berufsfachschule
    im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen;
    Zertifizierung der fachlichen Qualifikation
    als „Betreuungskraft“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 1. 12. 2013 – 313-6.08.01.13-107309

     

    Bezug:

    1.

    RdErl. v. 28. 7. 2006 (ABl. NRW. S. 365) –
    BASS 15 – 36 Nr. 26

     

    2.

    RdErl. v. 14. 8. 2012 (ABl. NRW. S. 484), geändert mit RdErl. v. 3. 4. 2013 (ABl. NRW. S. 234) –
    BASS 15 – 36 Nr. 198)

    In Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und mit Zustimmung des Gesamtverbandes der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kann die fachliche Qualifikation zur „Betreuungskraft“ nach § 87b Absatz 3 SGB XI als zusätzliches Zertifikat im Rahmen der Ausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialhelferin“/zum „Staatlich geprüften Sozialhelfer“ und zur „Staatlich geprüften Heilerziehungshelferin“/zum „Staatlich geprüften Heilerziehungshelfer“ ausgewiesen werden.

    Die fachliche Qualifikation zur „Betreuungskraft“ nach § 87b Absatz 3 SGB XI wird mit nachfolgendem Zertifikat bescheinigt:

     

     

    _____________________________________________________

    (Bezeichnung der Schule)

     

    Zertifikat

    über die fachliche Qualifikation zur

    „Betreuungskraft“

    nach § 87b Absatz 3 SGB XI

     

    Frau/Herrn ______________________________________________

    (Vor- und Zuname)

     

    geb. am ________________ in ______________________________

     

     

    wird bescheinigt, dass sie/er im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften _______________ /zum Staatlich geprüften _______________ die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zur Betreuungskraft gemäß Richtlinien nach § 87b Absatz 3 SGB XI (Betreuungskräfte-RL vom 19. August 2008 in der jeweils gültigen Fassung) erworben hat.

     

    Dieses Zertifikat gilt in Verbindung mit dem Abgangszeugnis/Abschlusszeugnis des Bildungsganges der Berufsfachschule Staatlich geprüfte ____________________ /Staatlich geprüfter ____________________

    vom ____________.

     

     

    __________________________________ (Siegel)

     

     

     

    Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

    Der Änderungserlass vom 3. 4. 2013 (ABl. NRW. S. 234) wird aufgehoben.

     

    ABl. NRW. 01/14 S. 37

     

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