Zu BASS 15 – 11
Grundschule –
Richtlinien und Lehrpläne;
Lehrplan Islamischer Religionsunterricht
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 11. 11. 2013 – 532-6.03.15.06-116125
Für die Grundschule wird hiermit erstmalig ein Lehrplan für das Fach Islamischer Religionsunterricht gemäß § 29 i.V.m. § 31 Absatz 2 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Dieser tritt zum 1. 12. 2013 für alle Klassen in Kraft.
Die Richtlinien für die Grundschule gemäß RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16. 7. 2008 – 511-6.03.12.02-44191 (BASS 15 – 11 Nr. 11) gelten unverändert fort. Sie sind mit den Lehrplänen für die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Englisch, Musik, Kunst, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre in dem Sammelband mit der Heft-Nr. 2012 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“ veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Lehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 2014 Lehrplan Islamischer Religionsunterricht Grundschule.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.