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    Fortbildung für Grund- und Hauptschulen auf dem Wege zur Inklusion

    Zu BASS 20 – 22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;

    Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung

    für das Schulpersonal (§§ 57- 60 SchulG);

    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 23. 9. 2013 – 412-6.08.01-103242

     

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)

    Die nachfolgende Erlassregelung gilt für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen.

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    An die Anlage 4 des Bezugserlasses wird angefügt:

    Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion

    Ziel der Fortbildung ist es, Lehrkräften, die an einer Schule tätig sind, an der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogische Förderbedarfe lernen, oder die beabsichtigt, dies zu tun, die dafür erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln.

    Die Fortbildung findet vorrangig schulintern statt und wird von den Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams durchgeführt. Sie richtet sich an die Steuergruppe, Schulleitung, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien, die langfristig begleitet werden.

    Die Fortbildungen beinhalten theoretische Bausteine, praktische Trainingseinheiten und Verfahren zur Reflexion/Evaluation im Umfang von bis zu 60 Stunden in bis zu zwei Jahren.

    1. Das Fortbildungsangebot urmfasst fünf Module:

    1.1: Entwicklung inklusive Kulturen und Strukturen (16 Std.):

    – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24

    – Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Pflege einer inklusiven Schulkultur der Anerkennung, Wertschätzung und einer Kultur des Behaltens, Umgang mit Heterogenität, Vielfalt als Lernchance, Teamkultur und Kooperation

    – Entwicklung von Kompetenzen für die Qualitätsentwicklung einer inklusiven Schule, des Unterrichts, der Erziehungsarbeit und zum Aufbau einer Evaluationskultur

    1.2. Diagnostik und Förderplanung (8 Std.):

    – Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Diagnostik (Beobachtungs- und Testdiagnostik) unter dem Aspekt der individuellen Stärkenorientierung und der Prozessbegleitung

    – Entwicklung von Basiskompetenzen zur Planung und Durchführung individueller, stärkenorientierter und zielgleicher bzw. zieldifferenter Förderung

    1.3. Gemeinsames Lernen (28 Std.):

    – Entwicklung von Kompetenzen für die Gestaltung eines inklusiven Unterrichts, in dem alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe ihre optimalen Lernergebnisse in einem sozial zufriedenstellenden Lernklima erreichen und der die Teilhabe aller sichert

    1.4. Teamentwicklung, Kooperation und Beratung
    (12 Std., davon 4 Std. für Schulleitung und ggf. Steuergruppe):

    – Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation mit allen an Unterricht und Schule Beteiligten, um Wissen zu teilen und Teilhabe sicherzustellen

    – Entwicklung von Kompetenzen für eine effektive, stärken- und lösungsorientierte, systemische Beratung

    1.5. Rechtliche Grundlagen (4 Std. für Schulleitung und ggf. Steuergruppe)

    – Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Schulen auf dem Weg zur Inklusion (z.B. UN-Konvention, SchulG NRW, Ausbildungsordnungen, Nachteilsausgleiche, Sozialgesetzgebung)

    – Entwicklung von Kompetenzen zu ihrer Anwendung.

    2. Das Fortbildungsangebot urmfasst fünf Module:Für Schulen, die beabsichtigen, inklusiv zu arbeiten, findet die Fortbildung vorlaufend und begleitend statt; für Schulen, die bereits begonnen haben, inklusiv zu arbeiten, ist die Fortbildung begleitend.

    3. Abfolge und Umfang können an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst werden. Dazu finden vor Beginn der Fortbildung Abstimmungsgespräche zwischen den Moderatoren und Moderatorinnen für Inklusion und der Schulleitung sowie gegebenenfalls der Steuergruppe statt. Zu diesen Gesprächen wird eine Schulentwicklungsberaterin bzw. ein Schulentwicklungsberater des Kompetenzteams in der Regel hinzugezogen.

    4. Den Schulen wird empfohlen,

    – Instrumente der Selbstevaluation zu nutzen

    – eine Steuergruppe für das Entwicklungsvorhaben
    „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ einzurichten.

    5. Bei der Durchführung des Moduls „Gemeinsames Lernen“ ziehen die Moderatorinnen und Moderatoren des Fortbildungsprogramms „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams aus dem Fortbildungsprogramm „Standard- und kompetenzorientierter Fachunterricht“ bei Bedarf hinzu.

    6. Im Rahmen der Fortbildung werden ausschließlich die Materialien eingesetzt, die auf der Moderationsplattform „Auf dem Weg zur Inklusion“ bei der Medienberatung NRW eingestellt sind.

    7. Die Einführung der Moderatorinnen und Moderatoren in die Fortbildungsmaterialien obliegt der Medienberatung NRW. Die Bezirksregierungen stellen sicher, dass die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams für Fortbildung an der Einführung teilnehmen.“

    Der Runderlass tritt sofort in Kraft.

     

    ABl. NRW. 10/13 S. 512

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