Zu BASS 13 – 21 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
1.
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen im Jahr 2015
2.
am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2015
3.
am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen im Jahr 2015
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14. 8. 2013 – 534-6.03.15.06-95158/2015
Die Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2015 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderungen sind gegenüber den Vorgaben bzw. ergänzenden Hinweisen für das Jahr 2014 geändert worden.
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2015 mit landeseinheitli-chen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundar-schulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben und Hinweise zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderungen erlassen.
2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2015 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rah-men des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2015 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.
4. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2015 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
5. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/
ABl. NRW. 09/13 S. 461