• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 6

    Vorgaben

    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen

    1.

    am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen im Jahr 2015

    2.

    am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2015

    3.

    am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen im Jahr 2015

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 14. 8. 2013 – 534-6.03.15.06-95158/2015

     

    Die Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2015 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderungen sind gegenüber den Vorgaben bzw. ergänzenden Hinweisen für das Jahr 2014 geändert worden.

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2015 mit landeseinheitli-chen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundar-schulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben und Hinweise zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderungen erlassen.

    2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2015 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.

    3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rah-men des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2015 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.

    4. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2015 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

    5. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

     

    ABl. NRW. 09/13 S. 461

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz