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    Zu BASS 15 – 33

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;

    Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;

    Vorläufiger Lehrplan

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 14. 8. 2013 – 313-6.08.01.13-104517

     

    Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurde, unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, der Vorläufige Lehrplan Mediengestalterin Digital und Print/Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter Flexografie an die Teilnovellierung dieses Berufes angepasst.

    Es wurde ein neuer Rahmenlehrplan „Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print und Mediengestalter Flexografie und Mediengestalterin Flexografie“ (Beschluss der Kultusministerkonfe-renz vom 18. 1. 2007, i. d. F. vom 25. 4. 2013) beschlossen, durch den die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print (Beschluss der KMK vom 27. 3. 1998), Schriftsetzer und Schriftsetzerin (Beschluss der KMK vom 18. 6. 1993), Dekorvorlagenhersteller und Dekorvorlagenherstellerin (Beschluss der KMK vom 27. 10. 1994), Fotolaborant und Fotolaborantin (Beschluss der KMK vom 6. 7. 1981) sowie Fotomedienlaborant und Fotomedienlaborantin (Beschluss der KMK vom 17. 10. 1997) aufgehoben wurden.

    Im Rahmenlehrplan wird darauf hingewiesen, dass die Beschulung im Ausbildungsberuf Mediengestalter Flexografie und Mediengestalterin Flexografie gemeinsam mit den Auszubildenden des Ausbildungsberufs Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik erfolgt.

    Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Für diesen Ausbildungsberuf wurde der Landeslehrplan aktualisiert, indem die Änderungen in Teil IV des Rahmenlehrplans in Kapitel 3.4 eingearbeitet wurden. Inhaltlich sind durch die Teilnovellierung keine Änderungen erfolgt.

    Der aktualisierte Vorläufige Lehrplan (Anlage 1) ist im Bildungsportal veröffentlicht unter: (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen
    oder
    http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen)

    Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 1. 8. 2013 auslaufend außer Kraft.

     

     

    Anlage 1

    Vorläufiger Lehrplan für neugeordnete Ausbildungsberufe, der zum 1. 8. 2013 in Kraft tritt:

    Heft-Nr. Ausbildungsberuf

    41012 Mediengestalterin Digital und Print/Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter Flexografie

     

     

    Anlage 2

    Folgende Lehrpläne/Vorläufige Lehrpläne treten ab dem 1. 8. 2013 auslaufend außer Kraft:

    1. Fotolaborantin/Fotolaborant
    (RdErl. v. 21. 10. 1996  (BASS 15 – 33 Nr. 133) Heft-Nr. 4233)

    2. Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant
    (RdErl. v. 27. 7. 2004 (BASS 15 – 33 Nr. 195) Heft-Nr. 41005)

    3. Mediengestalterin/Mediengestalter Digital und Print Mediengestalterin/Mediengestalter Flexografie
    (RdErl. v. 20. 7. 2011 (BASS 15 – 33 Nr. 202) Heft-Nr. 41012)

     

    ABl. NRW. 09/13 S. 463

     

     

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