Vorgaben zum Abitur 2016 Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2016 erlassen. In den meisten Fächern sind die Vorgaben gegenüber dem Vorjahr identisch, in einigen wenigen wurden sie in der Regel durch den Austausch bzw. Wegfall einzelner inhaltlicher Schwerpunkte bei Beibehaltung der Grundstruktur geringfügig verändert und weiterentwickelt. |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2016
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14. 8. 2013 – 525-6.03.15.06-99815
Bezug: | 1. | § 33 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe |
| 2. | Richtlinien und Lehrpläne für die Fächer der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen vom 17. 3. 1999 |
| 3. | Verordnung über die Abiturprüfung für Externe |
| 4. | Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorf-Schulen |
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2016 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
In einigen wenigen Fächern wurden die Vorgaben gegenüber dem Vorjahr in geringem Umfang verändert. Dies betrifft insbesondere die Fächer Deutsch, Griechisch, Musik, Chinesisch, Japanisch und Russisch, in denen an einzelnen Stellen inhaltliche Schwerpunkte ausgetauscht wurden bzw. einzelne Konkretisierungen entfallen. Die Vorgaben in den übrigen Fächern sind in der Regel identisch geblieben, wurden marginal geändert oder redaktionell bearbeitet.
Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2016 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vor-bereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben sind zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) eingestellt. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
ABl. NRW. 09/13 S. 462