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    Weiterbildungskollegs – zentrale Prüfungen im Abitur 2016

    Für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2016 werden Vorgaben erlassen. Die Vorgaben sind gegenüber denen des Vorjahres in der Regel identisch geblieben, wurden marginal geändert oder redaktionell bearbeitet.

    Zu BASS 19 – 11 Nr. 2

    Vorgaben

    zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs

    auf die zentralen schriftlichen Prüfungen

    im Abitur 2016

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 14. 8. 2013 – 525-6.03.15.06-99815

     

    Bezug:

    1.

    § 51 APO-WbK Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskolegs vom 23. Februar 2000 (BASS 19 – 11 Nr. 1.1)

     

    2.

    Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht an Abendgymnasien und Kollegs – Institute zur Erlangung der Hochschulreife, Soest 1989 (RdErl. v. 10. 1. 1998 – III C 1-70-21-0/0- 2581/88)

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2016 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Die Vorgaben sind gegenüber denen des Vorjahres in der Regel identisch geblieben, wurden marginal geändert oder redaktionell bearbeitet.

    Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2016 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vor-bereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.

    Die Vorgaben sind  zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) eingestellt. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

     

    ABl. NRW. 09/13 S. 464

     

     

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