Zu BASS 15 – 24/25
Sekundarstufe I –
Gymnasium (G8) und Gesamtschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrpläne Türkisch
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 17. 6. 2013 – 532-6.03.15.06-113116
Für die Sekundarstufe I des Gymnasiums (G8) und der Gesamtschule werden hiermit die Kernlehrpläne für das Fach Türkisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt. Diese treten zum 1. 8. 2013 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2014 auch für alle übrigen Klassen in Kraft.
Die Richtlinien der Sekundarstufe I für das Gymnasium (G8) und die Gesamtschule gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 3430 Kernlehrplan Türkisch für die Sekundarstufe I des Gymnasiums (G8),
Heft 3121 Kernlehrplan Türkisch für die Sekundarstufe I der Gesamtschule.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. 7. 2013 tritt der nachfolgend genannte Lehrplan für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 31. 7. 2014 auch für alle übrigen Klassen der Schulformen Gymnasium (G8) und Gesamtschule außer Kraft:
Heft 5006 Vorläufiger Lehrplan für Türkisch in der Sekundarstufe I, RdErl. v. 29. 5. 1990 (BASS 15 – 03 Nr. 54).
ABl. NRW 08/13 S. 402