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    Aufgehobene Vorschriften

    Die BASS, die den Komplettbestand der Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen enthält, wird jährlich auf entbehrliche und zu aktualisierende Regelungen durchforstet und entsprechend bereinigt.

    Die in diesem Verfahren aufgehobenen Erlasse wurden in andere Erlasse eingearbeitet, haben für die Schulen keine praktische Bedeutung mehr oder sind durch Zeitablauf überholt oder nur noch auslaufend gültig.

     

    Zu BASS 2013/2014

    Aufgehobene Vorschriften

    seit 1. 7. 2012 (Stichtag der Vorjahres-BASS)

    Folgende Regelungen sind in der BASS 2013/2014 nicht mehr abgedruckt bzw. an anderer Stelle neu gefasst oder dort berücksichtigt:

    1. 11 – 04 Nr. 12

    Richtlinie über die Gewährung eines Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht; Wiederinkraftsetzung
    RdErl. d. MSW v. 12. 7. 2011; ersatzlos entfallen

     

    2. 12 – 65 Nr. 9

    Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I
    RdErl. d. MSW v. 7. 6. 2012; nun geregelt in VV zu § 1 APO-S I (BASS 13 – 21 Nr. 1.1)

     

    3. 13 – 32 Nr. 3.1/3.2 Versionen A und C

    Die Ausbildungsordnung Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt – Versionen A und C) vom 5. Oktober 1998 und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind zeitlich nur noch auslaufend gültig für einen eingeschränkten Personenkreis; Abdruck letztmalig in der gedruckten BASS 2012/2013

     

    4. 20 – 02 Nr. 13 ü

    Festlegung der Termine für die Antragstellung auf Zulassung und zeitliche Abwicklung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
    RdErl. d. KM v. 23. 8. 1990; ersatzlos entfallen

     

    5. 20 – 03 Nr. 11/11.1 ü

    Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung – OVP vom 11. November 2003 und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind nur noch auslaufend gültig; Abdruck letztmalig in der BASS 2012/2013

     

    ABl. NRW. 09/13 S. 460

     

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