Änderungen zum „Gesamtsystem zur Berufs- und Studienorientierung“ unter Berücksichtigung der Umsetzung der Standardelemente |
Zu BASS 12 – 21 Nr. 1
Beruf- und Studienorientierung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14. 5. 2013 – 411-6.08.03.06-92511
Bezug: | Berufs- Und Studienorientierung; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21. 10. 2010 (BASS 12 – 21 Nr. 1) |
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Unter Nummer 1. „Ziele, Aufgaben, Organisation“ erhält der fünfte Absatz folgende Fassung:
„Für die Umsetzung des Gesamtsystems zur Berufs- und Studienorientierung in den Schulen ist das Arbeitspapier „Neues Übergangssystem Schule – Beruf NRW“ (Stand November 2012 – www.berufsorientierung-nrw.de) in sieben Referenzkommunen sowie in Gebietskörperschaften mit kommunaler Koordinierung, die eigens per Erlass benannt werden, die verbindliche Grundlage. Die weiterführenden Schulen in den Referenzkommunen erhalten für den zusätzlichen Beratungs- und Koordinationsaufwand Entlastungsstunden. In den entsprechend benannten Regionen mit kommunaler Koordinierung erhalten Schulen der Sekundarstufen I und II, die die Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung umsetzen, ebenfalls Entlastungsstunden für den zusätzlichen Beratungs- und Koordinierungsaufwand. Die Erfahrungen aus der schulischen Umsetzung sollen in die Weiterentwicklung des Gesamtsystems einfließen.“