Mit dem Änderungserlass werden die Richtlinien für Schulfahrten an die Rechtslage nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. 10. 2012 – 9 AZR 183/11 – und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. 11. 2012 – 1 A 1579/10 – angepasst. Der Beitrag „Durchführung von Schulfahrten“ in der Rubrik „Service“ dieser Ausgabe erläutert, welche Maßnahmen das Ministerium für Schule und Weiterbildung ergriffen hat, um die Durchführung von Schulfahrten sicherzustellen und die berechtigten Ansprüche der Lehr-kräfte in diesen Zusammenhang erfüllen zu können. |
Zu BASS 14 – 12 Nr. 2
Richtlinien
für Schulwanderungen und Schulfahrten
(Wanderrichtlinien – WRL –);
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 26. 4. 2013 – 222-6.08.01.18.01-112135/13
Bezug: | 1. | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung |
Der Bezugserlass wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Richtlinien für Schulfahrten“
2. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen – im Folgenden Schulfahrten – sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.“
3. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:
„2.1 Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulfahrten im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) in eigener Verantwortung.“
b) Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst:
„2.2 Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 6 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS 1 – 1) ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr fest, durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden. Schulfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schule zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen werden. In das Fahrtenprogramm sind vorrangig Schulfahrten mit allen Schülerinnen und Schülern einer Klassen- bzw. Jahrgangsstufe aufzunehmen.
Der Schulpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben. Die Kostenobergrenze für Schulfahrten ist möglichst niedrig zu halten, damit alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können und Familien finanziell nicht unzumutbar belastet werden. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.“
c) In Nummer 2.3 werden in Satz 1 die Wörter „der Schulwanderung oder“ gestrichen.
d) In Nummer 2.4 werden in Satz 1 die Wörter „von der Schulkonferenz vorgegebenen Rahmens“ durch das Wort „Fahrtenprogramms“ ersetzt.
e) In Nummer 2.6 werden die Wörter „Schulwanderungen und“ gestrichen.
4. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3.1 wird wie folgt gefasst:
„3.1 Die Genehmigung der Schulfahrten als Schulveranstaltung erteilt die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund eines rechtzeitig vor Beginn zu stellenden Antrags. Es ist dabei insbesondere zu prüfen, ob die Veranstaltung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gerecht wird, ob das von der Schulkonferenz vorgegebene Fahrtenprogramm beachtet wird und ob die Finanzierung gesichert ist.“
b) Nummer 3.3 wird wie folgt gefasst:
„3.3 Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nicht genehmigt werden.“
5. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.“
bb) Die Sätze 7 und 8 werden wie folgt gefasst:
„Der innerschulische Ausgleich ist bis zum Ende des auf die Schulfahrt folgenden Schulhalbjahres durchzuführen. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ist an ihren Ausbildungsschulen Gelegenheit zu geben, bei der Begleitung von Schulfahrten Erfahrungen zu gewinnen.“
b) In Nummer 4.2 werden in Satz 1 die Wörter „Schulwanderungen und“ gestrichen.
c) In Nummer 4.3 werden in Satz 1 die Wörter „Schulwanderung oder“ gestrichen.
6. Nummer 6 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 6.1 wird wie folgt gefasst:
„6.1 Art und Umfang der Aufsicht haben sich nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten; mögliche Gefährdungen sowie Alter, Entwicklungsstand und Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler, bei behinderten Schülerinnen und Schülern auch die Art der Behinderung, sind zu berücksichtigen.
Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ist auch eine ausschließlich weibliche Begleitung zulässig.
Außer Lehrerinnen und Lehrern können auch andere geeignete Personen – z. B. Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler – als weitere Begleitung beauftragt werden. Den weiteren Begleitpersonen können einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden.
Die Leiterin oder der Leiter kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson jede Schülerin oder jeden Schüler überwacht. Auch bei nicht unmittelbar beaufsichtigten Unternehmungen muss eine Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein.
Leiterinnen, Leiter und weitere Begleitpersonen sollen in derselben Unterkunft wie die Schülerinnen und Schüler übernachten. Bei Begegnungsveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die erforderliche Aufsicht durch die Gastfamilie wahrgenommen wird.“
b) In Nummer 6.3 werden die Wörter „Schulwanderungen und“ gestrichen.
7. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage – Seite 1– | ||||||||||
| __________________________________________ Schule |
| __________________________________________ Ort, Datum |
| ||||||
| An den/die/das |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
| Bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens je-doch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung einreichen (2fach; erforderliche Angaben jeweils 1fach) |
| |||||
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
| in ________________________________________ |
|
|
|
|
|
| |||
| – auf dem Dienstweg – |
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Antrag auf Genehmigung von Schulfahrten | |||||||||
| A. Antrag auf Genehmigung als Schulveranstaltung | |||||||||
| 1. | Ziel der Schulfahrt ¨ Wandertag
¨ Klassen-, Kurs- oder Jahrgangsstufenfahrt |
|
¨ Schullandheimaufenthalte
¨ Schülerbegegnung/Schüleraustausch |
| |||||
| 2. | Die geplante Veranstaltung wird durchgeführt von der/dem/den Klasse(n) _________ Leistungskurs(en) _________ Grundkurs(en) _________ Tutorengruppe _________ |
| |||||||
| 3. | Ziel der Schulfahrt |
| |||||||
| 4. | Ort des Beginns der Schulfahrt |
| |||||||
| 5. | Dauer der Schulfahrt
| Anreisetag
|
| Abreisetag
| Anzahl der Tage
| davon Schultage
|
| ||
| 6. | Teilnehmende insgesamt
| Lehrkräfte |
| Begleitpersonen | Schülerinnen | Schüler |
| ||
| 7. | Nichtteilnehmende Schülerinnen und Schüler (Anzahl und Gründe)
|
| |||||||
| 8. | Verkehrsmittel für An- und Abreise |
| |||||||
|
| ¨ Bahn | ¨ Reisebus |
| ¨ Flugzeug | ¨ Sonstige |
|
| ||
| 9. | Art der Unterbringung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ¨ Jugendherberge/Pension o.ä. | ¨ Gasteltern | ¨ Camping | ¨ Sonstige |
| ||||
| 10. | Kosten der Schulfahrt | Kostenvoranschlag je Schülerin/Schüler |
| ||||||
| 10.1 | Gesamtkosten | € | € |
| |||||
| 10.2 | davon An- und Abreise | € | € |
| |||||
| 10.3 | davon Fahrtkosten vor Ort | € | € |
| |||||
| 10.4 | davon Unterkunft/Verpflegung | € | € |
| |||||
| 10.5 | davon sonstige Ausgaben | € | € |
| |||||
|
| ¨ Eine Gliederung der sonstigen Ausgaben ist beigefügt. |
|
|
|
| ||||
| 11. | Finanzierunsplan für alle Schülerinnen und Schüler |
| |||||||
| 11.1 | Eigenleistung |
|
|
| € |
| |||
| 11.2 | öffentliche Zuschüsse |
|
|
| € |
| |||
| 11.3 | sonstige Zuschüsse |
|
|
| € |
| |||
| 12. | vorauss. Kosten für Leitung und Begleitung insg. |
| € |
| |||||
| 13. | ¨ Eine ausführliche Programmbeschreibung ist dem Antrag beigefügt (Anlage). |
| |||||||
| 14. | ¨ Die Erklärung aller Eltern gemäß Nummer 5.2 der Richtlinien für Schulfahrten liegen vor. |
| |||||||
|
|
|
|
|
| ____________________________________________ Leiter/in der Veranstaltung |
| |||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage – Seite 2 – | ||||||||||||||
| B. Antrag auf Dienstreisegenehmigung bzw. Beauftragung | |||||||||||||
| 1. | Ferner wird die Dienstreisegenehmigung bzw. Beauftragung beantragt für: |
|
| ||||||||||
|
| Funktion | Name,Vorname | Amts- | vorraussichtliche Höhe der Reisekostenvergütung |
| ||||||||
|
| Aufw.verg. | Fahrkosten | Nebenkosten | Gesamtbetr. |
| ||||||||
|
| Leitung |
|
| € | € | € | € |
| |||||
|
| 1. Begleitung |
|
| € | € | € | € |
| |||||
|
| 2. Begleitung |
|
| € | € | € | € |
| |||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 2. | Die „Richtlinien für Schulfahrten“ sind mir/uns bekannt und werden beachtet. Evtl. notwendige Änderungen gegenüber den Angaben in diesem Antrag (z.B. Veranstaltungsdauer oder -programm, Verkehrsmittel, Art der Unterbringung, Namen oder Anzahl der Begleitpersonen, Kostenhöhe oder Finanzierung) werden umgehend gemeldet. |
| |||||||||||
|
|
|
| |||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
| |||||||||||
| ___________________________ Leiter/in der Veranstaltung | ___________________________ 1. Begleitperson |
| ___________________________ 2. Begleitperson |
| |||||||||
| C. Vermerk der Schulleiterin/des Schulleiters |
| ||||||||||||
| 1. | Die schriftlichen Einverständniserklärungen der Eltern aller teilnehmenden Schüler/innen liegen vor. |
| |||||||||||
| 2. | Die für die Erstattung der Reisekostenvergütung an die unter B. aufgeführten Personen benötigten Mittel stehen zur Verfügung. |
| |||||||||||
| 3. | Nur bei Schullandheimaufenthalten: Es wird versichert, dass die Unterrichtsarbeit in besonderer Form fortgeführt wird. |
| |||||||||||
|
|
|
| |||||||||||
|
|
|
| |||||||||||
| __________________________________________ Ort, Datum |
|
| _________________________________________ Schulleiter/in |
| |||||||||
| D. Genehmigung |
| ||||||||||||
| __________________________________________ Schulleiter/in bzw. Schulaufsichtsbehörde |
|
| ___________________________________________ Ort, Datum |
| |||||||||
| Urschriftlich zurück |
| ||||||||||||
| ____________________________________________ |
|
|
|
|
|
|
|
| |||||
| – auf dem Dienstweg – |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |||
| Die geplante Veranstaltung wird hiermit als Schulveranstaltung genehmigt. Gleichzeitig wird die Dienstreisegenehmigung für den/die Lehrer/in und die im Antrag genannte/n Begleitperson/en erteilt. Soweit es sich bei den Begleitpersonen nicht um Lehrkräfte handelt, werden sie mit der Begleitung beauftragt.
|
| ||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
| Im Auftrag |
| |||||
|
|
|
|
|
|
|
| ___________________________________________ Unterschrift |
| |||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ABl. NRW. 05/13 S. 232