Die Gültigkeit des Erlasses ist verlängert worden. |
Zu BASS 18 – 03 Nr. 1
Zusammenarbeit
bei der Verhütung und Bekämpfung
der Jugendkriminalität
Gem. RdErl. d. Innenministeriums, d. Justizministeriums
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration
u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23. 11. 2012 (MBl. NRW. S. 724)
Bezug: Gem. RdErl. d. Innenministeriums, d. Justizministeriums
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 31. 8. 2007 (BASS 18 – 03 Nr. 1)
Der im Bezug angeführte gemeinsame Runderlass wird wie folgt geändert:
In Nummer 5 wird die Angabe „2012“ durch die Angabe „2013“ ersetzt.
ABl. NRW. 02/13 S. 84