Änderung der Empfehlung einer Wahlordnung Mit der Änderung der Empfehlung einer Wahlordnung soll eine angemessene Repräsentanz aller Standorte einer Schule sowie der Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an den Angeboten der offenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 3 Schulgesetz) teilnehmen, sichergestellt werden. |
Zu BASS 17 – 01 Nr. 1
Empfehlung einer Wahlordnung
für die Schulmitwirkungsgremien; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 14. 12. 2012 – 223.2.02.11.03
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 19. 5. 2005 (BASS 17 – 01 Nr. 1)
Die Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien wird wie folgt geändert:
1. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:
„§ 5
Wahlen an Schulen mit Teilstandorten
Teilstandorte sollen bei den Wahlen zu den Mitwirkungsgremien angemessen berücksichtigt werden.“
2. Nach dem neuen § 5 wird folgender § 6 eingefügt:
„§ 6
Wahlen an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
Eltern der Schülerinnen und Schüler, die an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 3 Schulgesetz) teilnehmen, sollen bei den Wahlen zu den Mitwirkungsgremien genauso angemessen berücksichtigt werden, wie auch Eltern der Schülerinnen und Schüler, die nicht an diesen Angeboten teilnehmen.“
3. Aus den §§ 5 und 6 werden die §§ 7 und 8.
ABl. NRW. 02/13 S. 84