• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

     

    Neues Fortbildungsangebot

    Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 wird in einer Pilotphase ein neues Fortbildungsangebot für Unterricht mit dem Fokus, Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt zu fördern, erprobt.

    Zu BASS 20 – 22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;
    Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und -weiterbildung;  Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 4. 12. 2012 – 412-6.07.01-109117

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    Hinter der Anlage 3 wird die Anlage 4 eingefügt.

     

    „Anlage 4

    Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern – Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln/Pilotphase

    Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung des Unterrichts in den Schwerpunkten individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung. Die Fortbildung richtet sich an bestehende oder entstehende Teams in Schulen (z.B. Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteams), die langfristig von Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams begleitet werden. Die Module der Fortbildung bestehen aus theoretischen Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten und Reflexionen über die Weiter-entwicklung des Unterrichts im Umfang von 80 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren. In diesem Prozess wird den Lehrkräften Raum gegeben, eigene Sichtweisen einzubringen und diese in vertrauensvoller Atmosphäre miteinander auszutauschen.

    1. Das Fortbildungsangebot umfasst vier Module:

     

    Modul 1:

    Teamentwicklung im Kollegium (20 Stunden)

    Bausteine sind

     

    –

    Grundverständnis zur Teambildung

    –

    Stärkung bzw.Entwicklung von Teams

    –

    Gemeinsame Beobachtung von Unterricht (kollegiale Hospitation)

    –

    Reflexion und Evaluation der Unterrichtsentwicklung

    –

    Erfolgreiche Planung von Zielen, Prozessen und Maßnahmen.

    Modul 2:

    Diagnostik: Identifizierung von Potenzialen und Interessen/ Evaluation (20 Stunden)

    Bausteine sind:

     

    –

    Relevanz von Diagnostik

    –

    Anlässe und Instrumente von Diagnostik

    –

    Diagnoseverfahren

    –

    Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Diagnoseinstrumenten

    –

    Diagnostik als Grundlage für Beratung, Kooperation und Vernetzung.

    Modul 3 und 4: Didaktik: Lernen und Lehren – Potenziale fördern und kompetenzorientiert unterrichten (40 Stunden)

     

    Bausteine sind:

     

    –

    Lehrerrollen und ihre Funktion im individualisierenden Unterricht

    –

    Didaktische Prinzipien (u.a. Lernprozessbegleitung, Aufbau einer Feedback- und Beziehungskultur)

    –

    Fachdidaktische Prinzipien (u.a. Aufgabenformate und Kompetenzraster).

    2. Das Fortbildungsangebot wird in einer Pilotierungsphase bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 erprobt. Im Schuljahr 2012/13 beginnt die Erprobung in Borken, Gütersloh, Bonn, Düsseldorf und Hamm. Die Bezirksregierungen weiten die Erprobung im Schuljahr 2013/14 auf fünf weitere Kreise und Städte aus. Die Bezirksregierungen bestimmen die Reihenfolge der Teilnahme von Schulen unter Beteiligung der Personalvertretungen (§ 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 16 LPVG, Teilnehmerauswahl).

     

    3. Die Schulen verpflichten sich,

     

    –

    den Schwerpunkt der Unterrichtsentwicklung fokussiert auf individuelle Förderung zwei Jahre lang zu bearbeiten

    –

    eine Steuergruppe bzw. Arbeitsgruppe zur Unterrichtsentwicklung einzurichten.

    4. Die Schulen erhalten während der Pilotphase für die Dauer ihrer Teilnahme vier Anrechnungsstunden, die an das Projekt gebunden sind. Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

     

    5. Die Einführung der Moderatorinnen und Moderatoren in die Fortbildungsmaterialien erfolgt im Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und der Bertelsmann Stiftung. Die Bezirksregierungen stellen sicher, dass die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams an der Einführung teilnehmen.“

     

    Der Runderlass tritt sofort in Kraft.

     

     

    ABl. NRW. 01/13 S. 41

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz