Gesamtschule – neue Kernlehrpläne Kunst, Musik und Sport Die Online-Fassungen der Kernlehrpläne, ein Umsetzungsbeispiel für einen schuleigenen Lehrplan sowie weitere Unterstützungsmaterialien können unter www.lehrplannavigator.nrw.de abgerufen werden. |
Zu BASS 15 – 24
Sekundarstufe I – Gesamtschule;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrpläne Kunst, Musik und Sport
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 10. 10. 2012 – 532 6.03.15.06-105207
Für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen werden hiermit die Kern-lehrpläne für die Fächer Kunst, Musik und Sport gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt. Diese treten zum 1. 8. 2013 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2014 auch für alle übrigen Klassen in Kraft.
Die Richtlinien für die Gesamtschule in der Sekundarstufe I gelten unver-ändert fort.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 3104 Kernlehrplan Kunst,
Heft 3105 Kernlehrplan Musik,
Heft 3112 Kernlehrplan Sport.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. 7. 2013 treten die nachfolgend genannten Lehrpläne für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 31. 7. 2014 auch für alle übrigen Klassen außer Kraft:
– Lehrplan Kunst, RdErl. v. 27. 11. 1998 (BASS 15 – 24 Nr. 4)
– Lehrplan Musik, RdErl. v. 27. 11. 1998 (BASS 15 – 24 Nr. 5)
– Lehrplan Sport, RdErl. v. 19. 6. 2001 (BASS 15 – 24 Nr. 13).
ABl. NRW 11/12 S. 590