Zu BASS 13 – 21 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
1.
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
im Jahr 2014
2.
am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen
im Jahr 2014
3.
am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an
Waldorf-Förderschulen
im Jahr 2014
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 1. 8. 2012 – 534-6.03.15.06-95158/2014
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben1) und für die Förderschulen ergänzende Hinweise2) erlassen. In den drei Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) wurden gegenüber den Vorgaben für das Jahr 2013 nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben1) erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben1) und für die Waldorf-Förderschulen ergänzende Hinweise2) erlassen.
4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2014 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
1) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2014 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums abrufbar unter:http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10
2) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2014 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums abrufbar unter:http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10
ABl. NRW. 09/12 S. 484