• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 6

    Vorgaben
    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
    1.

    am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
    im Jahr 2014
    2.

    am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen
    im Jahr 2014
    3.

    am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an
    Waldorf-Förderschulen
    im Jahr 2014

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 1. 8. 2012 – 534-6.03.15.06-95158/2014

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben1) und für die Förderschulen ergänzende Hinweise2) erlassen. In den drei Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) wurden gegenüber den Vorgaben für das Jahr 2013 nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

     

    2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben1) erlassen.

     

    3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2014 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben1) und für die Waldorf-Förderschulen ergänzende Hinweise2) erlassen.

     

    4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2014 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

     

    1) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2014 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums abrufbar unter:http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10

    2) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2014 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums abrufbar unter:http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10

     

     

     

    ABl. NRW. 09/12 S. 484

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz