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    Zu BASS 15 – 36

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;
    Zweijährige Berufsfachschule
    im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen
    Staatlich geprüfte Sozialhelferin/
    Staatlich geprüfter Sozialhelfer
    und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife);
    Erweiterung des Lehrplans zur Erprobung um die Qualifikation zur „Alltagsbegleiterin“/zum „Alltagsbegleiter“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 14. 8. 2012 – 313-6.08.01.13-107309

    Der Lehrplan „Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer“ ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und mit Zustimmung des Gesamtverbandes der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) um die Qualifikation zur „Alltagsbegleite-rin“/zum „Alltagsbegleiter“ nach § 87b Absatz 3 SGB XI ergänzt worden. Damit wird der berufliche Einsatzbereich erweitert.

    Der Lehrplan zur Erprobung tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

    Auf dem Abschlusszeugnis der „Staatlich geprüften Sozialhelferin/des Staatlich geprüften Sozialhelfers“ ist der Hinweis aufzunehmen, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Alltagsbegleitung nach § 87b Absatz 3 SGB XI umfasst.

    Sofern in der Bildungsgangkonferenz verbindliche Festlegungen vereinbart werden, nach denen diese Inhalte vollständig im Schuljahr 2012/2013 in der Oberstufe vermittelt werden, kann der Hinweis auf die fachliche Qualifikation für die Alltagsbegleitung auch im Abschlusszeugnis am Ende des Schuljahres 2012/2013 erfolgen.

    Der Lehrplan wird im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-bfs/) oder
    (http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-bfs/)

    Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

    Mit Ablauf des 31. 7. 2012 tritt der bisherige Lehrplan (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 30. 6. 2006 – BASS 15 – 36 Nr. 198) auslaufend außer Kraft.

     

    ABl. NRW. 09/12 S. 484

     

     

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