Weiterbildungskollegs – zentrale Prüfungen im Abitur 2015 Für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2015 werden Vorgaben erlas-sen. In den meisten Fächern sind die Vorgaben gegenüber dem Vorjahr identisch, in einigen wenigen wurden sie in der Regel durch den Aus-tausch inhaltlicher Schwerpunkte bei Beibehaltung der Grundstruktur geringfügig verändert und weiterentwickelt. |
Zu BASS 19 – 11 Nr. 2
Vorgaben
zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
auf die zentralen schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2015
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 11. 7. 2012 – 525-6.03.15.06-99815
Bezug: 1.
§ 51 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK)
vom 21. März 2000 (BASS 19 – 11 Nr. 1.1)
2. Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht an Abendymnasien und Kollegs – Institute zur Erlangung der Hochschulreife, Soest 1989 (RdErl. 10. 1. 1989 – III C 1-70-21-0/0-2581/88)
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2015 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
In einigen wenigen Fächern wurden die Vorgaben in geringem Umfang verändert. Dies betrifft insbesondere die Fächer Deutsch, Kunst und Lateinisch, in denen an einzelnen Stellen inhaltliche Schwerpunkte ausgetauscht wurden. Die Vorgaben in den übrigen Fächern sind in der Regel identisch geblieben, wurden marginal geändert oder redaktionell bearbeitet.
Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2015 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben sind zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) eingestellt. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
ABl. NRW. 08/12 S. 433