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    Zu BASS 15 – 38

    Berufskolleg;
    Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums
    nach Anlage D (D1 bis D28)
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
    Bildungspläne zur Erprobung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 5. 7. 2012 – 313-6.08.01.13-106304

    Für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK – BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden für die vierten Fächer (Grundkursfächer) der Abiturprüfung bzw. für die Fächer der Berufsabschlussprüfung Bildungspläne zur Erprobung entwickelt.

    Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Absatz 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2012 zur Erprobung in Kraft gesetzt.

    Die Bildungspläne werden im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-berufliches-gymnasium/).

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2012 auslaufend außer Kraft.

     

     

    Anlage 1

    Folgende Bildungspläne zur Erprobung treten zum 1. 8. 2012 in Kraft:

    Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums
    nach § 2 Absatz 1 APO-BK Anlage D (D1 bis D28)

    Heft-Nr.

    Fach

    Fachbereich

    45112

    Erziehungswissenschaften
    (als Grundkursfach)

    Erziehung und
    Soziales

    45207

    Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling
    (als Grundkursfach)

    Informatik

    45417

    Gesellschaftslehre mit Geschichte
    (als Grundkursfach)

    Technik

    45613

    Französisch als neu einsetzende Fremdsprache
    (als Grundkursfach)

    Wirtschaft und
    Verwaltung

    45614

    Französisch als fortgeführte
    Fremdsprache
    (als Grundkursfach)

    45616

    Gesellschaftslehre mit Geschichte
    (als Grundkursfach)

    45615

    Spanisch als neu einsetzende
    Fremdsprache
    (als Grundkursfach)

     

     

    Anlage 2

    Folgende Bestimmungen treten zum 1. 8. 2012 auslaufend außer Kraft:

    Heft-Nr.

    Bereich/Fach

     

    4611

    Französisch

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 712)

    4612

    Spanisch

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 713)

    4602

    Politik/Geschichte bezogen auf:

    – Fachbereich Wirtschaft und
    Verwaltung

     

    – Fachbereich Technik

     

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 702)

    4639

    Volks- und Betriebswirtschaftslehre bezogen auf:

    – Fachbereich Informatik

     

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 760)

    Unterrichtsvorgaben Kollegschule

    –

    Einführungserlass
    Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer)
    (Bildungsgang allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss/
    allgemeine Hochschulreife in
    Verbindung mit beruflichen
    Qualifikationen)

    RdErl. v. 2. 4. 1992 (BASS 15 – 57 Nr. 6.01 ü)

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer auslaufend aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

    ABl. NRW. 08/12 S. 432

     

     

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