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    Verbindliche Einführung von graphikfähigen Taschenrechnern

    Die Graphikfähigkeit von wissenschaftlichen Taschenrechnern bedeu-tet für die Mathematik in der Sekundarstufe II eine erhebliche Erweiterung unterrichtlicher Möglichkeiten. Damit den Schulen ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt, wird der Einsatz entsprechender Geräte erst ab dem Schuljahr 2014/15 für die gymnasiale Oberstufe und das Berufliche Gymnasium verbindlich. Die Fachaufsicht der Bezirksregierungen berät die Schulen hinsichtlich der Anschaffung sowie fachgerechten Nutzung der Geräte und gibt Auskünfte zu Sozialprogrammen und Fortbildungsangeboten der Herstellerfirmen.

    Zu BASS 15 – 02

    Gebrauch
    von graphikfähigen Taschenrechnern
    im Mathematikunterricht der gymnasialen Oberstufe
    und des Beruflichen Gymnasiums

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 27. 6. 2012 – 523-6.08.01-105571

    Die fachdidaktische Entwicklung in der Mathematik weist den so genannten „Werkzeugen“ eine immer größere Bedeutung vor allem in der Sekundarstufe II zu.

    Der Gebrauch von graphikfähigen Taschenrechnern erlaubt nach fachdidaktischen Gesichtspunkten eine Entlastung von kalkülorientierten Routineberechnungen und eine schnelle Visualisierung von Graphen. Er ermöglicht damit einen kreativen Umgang mit mathematischen Fragestellungen.

    Aus diesem Grund wird die Nutzung graphikfähiger Taschenrechner (GTR) ab dem 1. August 2014 für die gymnasiale Oberstufe und das Berufliche Gymnasium verbindlich. Im Zentralabitur werden die Mathematikaufgaben erstmals im Jahr 2017 dieses Hilfsmittel voraussetzen.

    Für diejenigen Schulen, an denen ein Computer-Algebra-System (CAS) eingeführt ist, wird darüber hinaus weiterhin ein Satz von CAS-Aufgaben angeboten.

    Regelungen zur Gewährung eines individuellen Nachteilsausgleichs werden hiervon nicht berührt.

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachaufsicht Mathematik bei den Bezirksregierungen stehen den betroffenen Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs, Berufliche Gymnasien und Waldorfschulen) bei der Einführung mit Materialien, Auskünften und Hinweisen zu Fortbildungsveranstaltungen beratend zur Seite.

     

    ABl. NRW. 08/12 S. 432

     

     

     

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