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    Weiterbildungskollegs

    Die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife an Weiterbildungskollegs ist nun wie an Gymnasien/Gesamtschulen geregelt.

    Zu BASS 19 – 11 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs
    (VVzAPO-WbK); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 7. 6. 2012 – 522-6.03.20-100092

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 21. 3. 2000 (BASS 19 – 11 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl. v. 5. 1. 2012 (ABI. NRW. 2/12 S. 91, berichtigt ABI. NRW. 3/12 S. 159)

    1. Die Nummer 40.22 erhält folgende Fassung:

     

    „40.22

    Für Abgangszeugnisse aus dem Vorkurs und der Einführungsphase werden die Muster der Anlage 1 entsprechend verwendet. Abschluss- und Abgangszeugnisse aus der Qualifikati-onsphase von Abendgymnasium und Kolleg werden nach dem Muster der Anlage 2 ausgestellt.“

    2. Die Nummer 61.11 erhält folgende Fassung:

     

    „61.11

    Die Bescheinigung der Fachhochschulreife ist nach dem Muster der Anlage 4 auszustellen, das entsprechende Abschluss- oder Abgangszeugnis nach dem Muster der Anlage 2.“

    3. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

     

    a.

    Seite 1 wird zu Seite 1a. Diese Anlage erhält die Anlagenbezeichnung „Abgangszeugnis aus der Qualifikationsphase ohne Fachhochschulreife (schulischer Teil)“.

    b.

    Es wird folgende Seite 1b neu eingefügt (siehe Anlage).

     

     

    Anlage

    (Anlage 2 – Seite 1b –)

    Abschluss-/Abgangszeugnis aus der Qualifikationsphase
    mit Fachhochschulreife (schulischer Teil)

     

    Name des Weiterbildungskollegs

    Schulträger

    Bildungsgang

    Abschluss-/Abgangszeugnis1)

    für _______________________________________________________________

    Vor- und Zuname2)

    geboren am: ________________________  in: ____________________________

    wohnhaft in: ________________________________________________________

    hat das Weiterbildungskolleg (Bildungsgang Abendgymnasium/Kolleg1)

    vom _________________________ bis zum  _______________________ besucht.

    Sie/Er war zuletzt Studierende/Studierender des _____  Semesters der Qualifikationsphase.

     

    Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gemäß Qualifikationsverordnung Fachhochschule (QVO-FH) v. 20. Juni 2002 – BASS 13 – 73 Nr. 28.1) oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11. 12. 2006 (Praktikum- und Ausbildungsordnung – BASS 13 – 31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife.

    Die Voraussetzungen zur Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife wurden im ___ und ___ Semester der Qualifikationsphase erworben.

    Durchschnittsnote: __________,__________

    in Buchstaben:      __________,__________

    Die Leistungen, die der Zuerkennung der Fachhochschulreife und der Berechnung der Durchschnittsnote zugrunde lagen, sind in der Anlage 4 dokumentiert.

     

     

    1)

    Nichtzutreffendes streichen

    2)

    auf Wunsch der Schülerin/des Schülers mit Angabe des Bekenntnisses

     

    ABl. NRW. 07/12 S. 383

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