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    Ausweisung der Referenzniveaus
    des„Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GeR) auf Zeugnissen

    Mit Erlass vom 5. 1. 2012 wird zum Ende des Schuljahres 2011/12 erstmalig das Referenzniveau des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GeR) für die modernen Fremdsprachen auf Abschluss- und Abgangszeugnissen von allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II ausgewiesen. Der Nachweis des Kompetenzniveaus in den modernen Fremdsprachen gemäß GeR ist für Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung, insbesondere da zunehmend Hochschulen und Personalbüros nicht nur für internationale Ausbildungsgänge zusätzlich zu den Schulzeugnissen den Nachweis des GeR-Referenzniveaus in einer oder mehreren Sprachen (ein Beispiel ist das Bundeskriminalamt) fordern. Von besonderem Interesse sind die Niveaustufen B1 (Abschluss der Sekundarstufe I) und B2 (Abiturniveau).

    Die Referenzniveaus des GeR werden gemäß den im Erlass enthaltenen Tabellen eingetragen (s. Beispiel). Die Niveaus bilden die Lernprogression ab, die durch die Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I und die Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe vorgegeben ist. Mit dieser detaillierten Auflistung können in der Regel auch Fremdsprachen berücksichtigt werden, die im Abschluss- oder Abgangsjahr nicht mehr belegt wurden.

    Das einer Fremdsprachenlaufbahn zugeordnete Niveau kann den Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder eines Kurses bei mindestens ausreichenden Leistungen (in der APO-GOSt 5 Punkte) unabhängig von der darüber hinaus erreichten Endnote bescheinigt werden. Sollten im Abschlussjahr keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sein, so wird die nächst niedrigere Jahrgangstufe zugrunde gelegt, in der mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Zwischenniveaus und über den Unterricht hinausgehende Kompetenzniveaus können zusätzlich zum schulischen Zeugnis über Sprachzertifikate nachgewiesen werden.

    Das Schulverwaltungsprogramm SchILD berücksichtigt die Sprachenlaufbahn der Schülerinnen und Schüler, indem es auf alle bisher belegten Sprachen und die erreichten Noten zurückgreift und einen entsprechenden Referenzniveauvorschlag macht. Die neuen Zeugnisformulare sind in Kürze über die Schulverwaltungsprogramme abrufbar. Abweichende Verfahren für andere Schulformen und besondere Prüfungsformate sind im Erlass an entsprechender Stelle beschrieben.

     

    Der Erlass steht im Bildungsportal unter:
    www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/index.html

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    ABl. NRW. 04/12 S. 213

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Beispiel
    Seite 4 des Abiturzeugnisses (Anlage 12 – Seite 4 – VVzAPO-GOSt B)

     

    Anlage 12 – Seite 4 –

    4.Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für

     

     

    Fremdsprachen10)

    Fach: Klasse/Jahrgangsstufe:

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bemerkungen12)

     

     

     

    Herr

    hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

     

    __________________________________________________________________

    Ort, Datum

    (Siegel)

    ________________________________ ________________________________

    Vorsitzende/r des Zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in

    ________________________________ ________________________________

    Vertreter/in des Schulträgers Beratungslehrer/in

     

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Kursabschlussnoten des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase und die Leistungen in der Abiturprüfung sowie die Berechnung der Gesamtqualifikation einschließlich der Durchschnittsnote kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule
    _______________________________________________________________________

    Name und Anschrift der Schule

    schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    __________________

    10)Außer Arbeitsgemeinschaften

     

     

     

    12)Auf Wunsch der Schülerin/des Schülers kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase  oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß § 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    Englisch (B2/C1)        von 5         bis Q2

    Französisch (B2/C1)  von 6         bis Q2

    Spanisch (B1/B2)       von EF      bis Q2

    Für die modernen Fremdsprachen schließt dieses Zeugnis Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein.11)

     

     

     

    11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht.

    Max hat das französische Sprachdiplom DALF (Diplôme Approfondi de Langue Fançaise) C1 erworben.

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