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    Schulversuch „Alevitischer Religionsunterricht“ wird auf die Sekundarstufe I ausgedehnt

    Zu BASS 12 – 05 Nr. 7

    Alevitischer Religionsunterricht
    nach den Grundsätzen
    der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF);
    Änderung

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 10. 2. 2012 – 321-6.08.04.03-15679

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 21. 7. 2008 (BASS 12 – 05 Nr. 7)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nummer 1. erhält folgende Fassung:

     

    „Ein eigenständiges Unterrichtsfach „Alevitischer Religionsunterricht“ wird angestrebt. Der im Schuljahr 2008/2009 in der Primarstufe begonnene Schulversuch wird zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2011/2012 auf die Sekundarstufe I ausgedehnt. Eine Evaluierung erfolgt zum Ende des Schuljahres 2013/2014.“

     

    2. In Nummer 3. wird der Halbsatz „, beginnend mit der Klasse 1,“ ersetzt durch „sowie der Sekundarstufe I“.

     

    3. In Nummer 7. Satz 2 sind die Wörter „für die Primarstufe“ zu streichen.

     

    4. In Nummer 8. erhält Satz 1 folgende Fassung: „Grundlage des Unterrichts sind die Lehrpläne „Alevitischer Religionsunterricht Grundschule Klasse 1 bis 4 – Heft 2013“ und „Kernlehrplan für die Sekundarstufe I Alevitische Religionslehre – Heft 5024“.

     

    5. In Nummer 9. werden Satz 1 und 2 wie folgt ersetzt: „Der Schulversuch steht allen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I offen.“

     

    Dieser Runderlass tritt mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2011/2012 in Kraft.

     

     

    ABl. NRW. 03/12 S. 158

     

     

     

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