Schulversuch „Alevitischer Religionsunterricht“ wird auf die Sekundarstufe I ausgedehnt |
Zu BASS 12 – 05 Nr. 7
Alevitischer Religionsunterricht
nach den Grundsätzen
der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF);
Änderung
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 10. 2. 2012 – 321-6.08.04.03-15679
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 21. 7. 2008 (BASS 12 – 05 Nr. 7)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1. erhält folgende Fassung:
„Ein eigenständiges Unterrichtsfach „Alevitischer Religionsunterricht“ wird angestrebt. Der im Schuljahr 2008/2009 in der Primarstufe begonnene Schulversuch wird zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2011/2012 auf die Sekundarstufe I ausgedehnt. Eine Evaluierung erfolgt zum Ende des Schuljahres 2013/2014.“
2. In Nummer 3. wird der Halbsatz „, beginnend mit der Klasse 1,“ ersetzt durch „sowie der Sekundarstufe I“.
3. In Nummer 7. Satz 2 sind die Wörter „für die Primarstufe“ zu streichen.
4. In Nummer 8. erhält Satz 1 folgende Fassung: „Grundlage des Unterrichts sind die Lehrpläne „Alevitischer Religionsunterricht Grundschule Klasse 1 bis 4 – Heft 2013“ und „Kernlehrplan für die Sekundarstufe I Alevitische Religionslehre – Heft 5024“.
5. In Nummer 9. werden Satz 1 und 2 wie folgt ersetzt: „Der Schulversuch steht allen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I offen.“
Dieser Runderlass tritt mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2011/2012 in Kraft.
ABl. NRW. 03/12 S. 158