Zu BASS 15 – 21 Nr. 11
Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben
– Sekundarstufe I;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Alevitische Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 3. 2. 2012 – 532-608.01.13-103277
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Alevitische Religionslehre gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Dieser tritt zum 13. 2. 2012 für alle Klassen in Kraft.
Die Richtlinien für die Schulformen in der Sekundarstufe I gelten unverändert fort. Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
Heft 5024 Kernlehrplan Alevitische Religionslehre.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW. 03/12 S. 159