Fortbildungsinitiative der Landesregierung Schulleiterinnen und Schulleiter können sich künftig bei Umsetzung von Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung persönlich beraten lassen. Das neue Fortbildungskonzept für das schulische Leitungspersonal umfasst außerdem Kompaktseminare für Schulleitungen, Vorbereitungsseminare zur Nachwuchsgewinnung und Veranstaltungen für das „Mittlere Management“. |
Zu BASS 20 – 22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und -weiterbildung; Änderung
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 29. 11. 2011 – 412-6.07.01-96075
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)
Anlage 1 Abschnitt XIII des Bezugserlasses erhält die folgende Fassung:
„XIII
Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen,
Nachwuchsförderung
1. Führung und Management sind die zentralen Aufgaben der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 SchulG). Die Mitglieder der Schulleitung sollen insbesondere in den Handlungsfeldern Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation sowie Recht und Verwaltung ihre Fähigkeiten
– zur Rollenklärung und Steuerung, Innovation, Kommunikation und Entscheidung, Planung und Organisation,
– zur Implementation einer innovativen Lehr- und Lernkultur, Umsetzung von Lernorganisation, Beratung und Beurteilung und Evaluation sowie
– zur Umsetzung schul-, dienst- und haushaltsrechtlicher Vorschriften, der gleichstellungsrechtlichen Vorgaben sowie der Verpflichtung zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung entwickeln und ausbauen. Mit diesem Ziel werden auch Nachwuchskräfte für die Schulleitung gefördert und unterstützt.
2. Vorbereitende Leitungsqualifizierung
2.1. Für Lehrerinnen und Lehrer, die an der Übernahme einer Führungsfunktion interessiert sind, richten die Bezirksregierungen Fortbildungen mit dem Ziel der Selbstevaluation der eigenen Interessen und Stärken im Umfang von mindestens 40 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr ein (Orientierungsseminare).
2.2. Für Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, wird eine Qualifikationserweiterung zur Vorbereitung auf die Amtsübernahme eingerichtet (Schulleitungsqualifizierung – SLQ – vgl. BASS 20 – 22 Nr. 62).
3. Begleitende Leitungsqualifizierung
3.1. Die Bezirksregierungen richten regelmäßig Fortbildungsgruppen für Mitglieder der Schulleitungen (§ 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchulG) zu den unter Nr. 1 dieser Anlage genannten Handlungsfeldern ein. Der zeitliche Umfang der Angebote richtet sich nach den inhaltlichen Anforderungen der Themen und der Teilnehmenden.
3.2. Für Schulleiterinnen und Schulleiter insbesondere in den ersten beiden Berufsjahren werden Fortbildungen zur Vertiefung der im Rahmen der Schulleitungsqualifizierung (Nr. 2.2) erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse im Umfang von 80 Fortbildungsstunden eingerichtet. Darüber hinaus können zusätzliche Fallberatungen und weitere Fortbildungen angeboten werden.
3.3. Zur nachhaltigen Unterstützung von Schulleiterinnen und Schulleitern in der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung werden längerfristige Begleitungen durch entsprechend qualifizierte Moderatorinnen und Moderatoren angeboten .
3.4. Für Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen gemäß §§ 31 - 37 ADO werden Qualifizierungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der übertragenen Koordinierungsaufgaben im Umfang von mindestens 60 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr eingerichtet.
4. Die Mitglieder der Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung können an den Fortbildungen zur Leitungsqualifizierung (Nr. 3.1 - 3.2) teilnehmen.“
Der Runderlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 01/12 S. 41