Änderung der Verwaltungsvorschriften zur APO-S I Damit werden die mündlichen Kompetenzen in den modernen Fremdsprachen in der Sekundarstufe I gestärkt. |
Zu BASS 13 – 21 Nr. 1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Ausbildung
und die Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I;
Änderung
Mündliche Prüfungen in den modernen Fremdsprachen
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 17. 5. 2011 – 522-6.03.02.04-94649
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 6. 2007 (VVzAPO-S I – BASS 13 – 21 Nr. 1.2)
Die Verwaltungsvorschrift 6.8.2 zu § 6 Absatz 8 APO-S I erhält folgende Fassung:
„Eine schriftliche Klassenarbeit in den modernen Fremdsprachen kann einmal pro Schuljahr durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung (§ 9) bleiben unberührt.“
ABl. NRW. 11/11 S. 620