Friedenserziehung im Unterricht Die Auseinandersetzung mit Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik ist fester Bestandteil des Unterricht in den Fächern der politischen Bildung. Ebenso wie der Bundeswehr kann auch friedenspolitischen Organisationen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Positionen im Unterricht darzustellen. Den Referentinnen und Referenten der friedenspolitischen Organisationen wird dafür eine Aufwandsentschädigung gezahlt. |
Zu BASS 15 – 02
Beteiligung
von Organisationen der Friedensbewegung am Unterricht
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 21. 9. 2011 – 322-06.08.01
1. Allgemeines
Das Thema Friedens- und Sicherheitspolitik ist in der Schule in der gebotenen Ausgewogenheit entsprechend dem Beutelsbacher Konsens zu behandeln. Dazu gehört, dass auch den Organisationen der Friedensbewegung wie der Bundeswehr die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Positionen im Unterricht gegeben werden kann.
Hierbei gelten die schulrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 26 der Allgemeinen Dienstordnung (BASS 21 – 02 Nr. 4), die Vorgaben der Rahmenvorgabe „Politische Bildung“ (BASS 15 – 04 Nr. 3) und der jeweiligen Lehrpläne.
Die jeweilige Lehrkraft entscheidet in eigener Verantwortung über die Unterrichtsgestaltung zu friedenspolitischen Themen und in Abstimmung mit der Schulleitung sowie ggf. der Fach- und Schulkonferenz, ob und welche Referentinnen oder Referenten sie dabei einbeziehen will.
2. Unterrichtsdurchführung
Die Verantwortung für die Durchführung dieser Unterrichtsstunde/n liegt bei der Lehrkraft. Sie ist während der gesamten Unterrichtszeit anwesend, so dass sie jederzeit unterstützend und ggf. korrigierend eingreifen kann.
3. Aufwandsentschädigungen
Die Referentin oder der Referent einer Organisation der Friedensbewegung erhält für ihre oder seine Tätigkeit im Schulunterricht eine pauschale Aufwandsentschädigung. Sie beträgt für eine Unterrichtsstunde 25,- € und für eine Doppelunterrichtsstunde 40,- € einschließlich Fahrt- und Materialkostenerstattung.
Die Abrechnung erfolgt über das beigefügte Formblatt durch die jeweilige Lehrkraft mit der Referentin oder dem Referenten. Dieses wird von der jeweiligen Lehrkraft mit den entsprechenden Angaben (u. a. Bankverbindungen) ausgefüllt, von ihr sowie der Referentin oder dem Referenten unterzeichnet und an die Bezirksregierung Münster gesandt. Sobald das Formular der Bezirksregierung vorliegt, wird diese die Zahlung veranlassen. Das ausgefüllte Formblatt muss der Bezirksregierung Münster (Schulabteilung) bis zum 20. November des jeweiligen Haushaltsjahrs vorliegen.
Die Referentin oder der Referent informiert selbst das Finanzamt über den Erhalt der Aufwandsentschädigung.
Abrechnungsformular siehe Anlage.
ABl. NRW. 11/11 S. 621
Anlage |
Abs. Datum: _____________
Bezirksregierung Münster Domplatz 1 - 3 48143 Münster
Beteiligung von Organisationen der Friedensbewegung am Unterricht Abrechnung der Aufwandsentschädigung RdErl d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau ____________________ von der Organisation ___________________ hat am _____________ in der Zeit von ______Uhr bis ______Uhr als Referentin/Referent an meinem Unterricht zum Thema Friedens- und Sicherheitspolitik teilgenommen. Hierfür stehen ihm/ihr entsprechend dem Bezugserlass eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____ € zu (25,- € für eine Unterrichtsstunde und 40,- € für eine Doppelunterrichtsstunde einschließlich Fahrt- und Materialkostenerstattung). Frau/Herr ________________________ bittet diesen Betrag auf das Konto-Nr.: _________________________ Bankleitzahl: _________________________ Institut: _________________________ zu überweisen. Die Referentin/der Referent informiert das Finanzamt selbst über den Erhalt der Aufwandsentschädigung. Für die Richtigkeit der vorgenannten Angaben:
_______________________ _________________________ Lehrkraft Referentin/Referent
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