Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Neue Checklisten
Die Schulleitung ist gemäß § 59 Absatz 8 SchulG (BASS 1 – 1) auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.
Zur Unterstützung der Schulleitungen hat der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst, die BAD GmbH, die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen erneut aktualisiert. Sie sind neben den allgemeinen Hinweisen, Handlungsempfehlungen und Arbeitsvorschlägen im Internet eingestellt unter:
www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/ArbeitsUndGesundheitsschutz/index.html
Hinsichtlich der Zugangsberechtigung (Benutzername und Kennwort) für den geschützten Bereich hat sich keine Änderung ergeben. Insoweit wird auf die Schulmail vom 18. 9. 2009 verwiesen.
ABl. NRW. 09/11 S. 498