Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Lehramtsprüfung Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist seit der Regelung des Seiteneinstiegs durch das neue Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (§ 13) keine Voraussetzung mehr für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Da eine gesetzliche Rechtsgrundlage für diesbezügliche Anerkennungen nicht mehr erforderlich war und ab dem 1. 10. 2011 nicht mehr besteht, ist auch der Runderlass vom 6. 12. 2002 aufzuheben. |
Zu BASS 20 – 02 Nr. 15
Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt an Schulen;
Anerkennung von Hochschul- und
Fachhochschulabschlussprüfungen;
Aufhebung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 19. 8. 2011 – 422-6.05.02-99484/11
Der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 6. 12. 2002 (BASS 20 – 02 Nr. 15) wird mit Wirkung vom 1. 10. 2011 aufgehoben.
ABl. NRW 09/11 S. 498