Zu BASS 13 – 21 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
1.
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
im Schuljahr 2012/2013
2.
am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2013
3.
am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
im Schuljahr 2012/2013
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 1. 8. 2011 – 534-6.03.15.06-95158
Die Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2013 sind gegenüber den Vorgaben für das Jahr 2012 geändert worden.
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2012/2013 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden folgende Vorgaben1) und für Förderschulen folgende ergänzende Hinweise2) erlassen.
2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2013 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Schuljahr 2012/2013 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) und für die Waldorf-Förderschulen folgende ergänzende Hinweise2) erlassen.
4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2013 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
1) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2013 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums
(http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/)
abrufbar.
2) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2013 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums
(http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/)
abrufbar.
ABl. NRW 09/11 S. 494