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    Zu BASS 15 – 23

    Sekundarstufe I – Realschule;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrplan für die Fächer Biologie, Chemie und Physik

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 28.  6. 2011 – 532-6.08.01.13-94564

    Für die Realschulen in Nordrhein-Westfalen werden hiermit Kernlehrpläne für die Fächer Biologie, Chemie und Physik gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt. Diese treten zum 1. 8. 2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2012 auch für alle übrigen Klassen in Kraft. Die Richtlinien für die Realschule gelten unverändert fort.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schu-le in NRW“.

    Heft 3309 Biologie

    Heft 3308 Chemie

    Heft 3307 Physik

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31. 7. 2011 treten die nachfolgend genannten Lehrpläne für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 31. 7. 2012 auch für alle übrigen Klassen außer Kraft:

    – Lehrplan Biologie, RdErl. vom 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 9)

     

    – Lehrplan Chemie, RdErl. vom 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 8)

     

    – Lehrplan Physik, RdErl. vom 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 7).

     

     

    ABl. NRW. 08/11 S. 439

     

     

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