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    Berufskolleg

    Korrektur der Kopfnoten und Fehlzeiten auf den Zeugnissen und Bescheinigungen aufgrund des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes

    Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK); Änderungen Anlage C bis E

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 25. 3. 2011 – 312-6.03.01.01-95979

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl vom 21. 2. 2011 (ABl. NRW. S. 141)

    I.

    Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage C werden wie folgt geändert und ergänzt:

    1. In den Anlagen C 13 Seite 2, C 16 Seite 2, C 17 Seite 2, C 18 Seite 2, C 19 Seite 2, C 20 Seite 2 und C 21 Seite 2 werden die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Fehlzeiten und die dazugehörigen Fußnoten gestrichen. Die Nummerierung der Fußnoten wird entsprechend korrigiert.

     

    2. In der Anlagen C 14 Seite 2 werden die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten und die dazugehörigen Fußnoten gestrichen. Die Nummerierung der Fußnoten wird entsprechend korrigiert.

     

    II.

    Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage D (Anlage D ü entsprechend) werden wie folgt geändert:

    1. In den Anlagen D 30 Seite 2, D 31 Seite 2, D 35 Seite 3 und D 41 Seite 4 werden die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Fehlzeiten und die dazugehörigen Fußnoten gestrichen. In der Anlage D 41 entfällt der Abschnitt VI. Die Nummerierung der Fußnoten und Abschnitte wird entsprechend  korrigiert.

     

    2. In den Anlagen D 32 Seite 2, D 33 a Seite 3 und D 34 Seite 2 werden die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie die dazugehörigen Fußnoten gestrichen. Die Nummerierung der Fußnoten wird entsprechend korrigiert.

     

    3. Die Anlage D 31 wird zusätzlich wie folgt geändert:

     

    Auf der Seite 3 werden im Satz vor dem Wort „Durchschnittsnote“ die Worte „Hamburg“, „Mecklenburg-Vorpommern“ und „Saarland“ gestrichen und das Wort „Schleswig-Holstein“ nach dem Wort „Niedersachsen“ eingefügt.

     

    III.

    Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage E werden wie folgt geändert:

    In der Anlage E 4 wird vor der Zeile „In der Konferenz am …“ folgende Zeile eingefügt:

    „Versäumte Stunden ___, davon unentschuldigte ____ Stunden“.

     

     

    ABl. NRW. 05/11 S. 252

     

     

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