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    Berufskolleg – dualer Bildungsgang

    Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss auch den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) wenn sie aus der Sekundarstufe I ausreichende Englichkenntnisse nachweisen können.

    Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK); Änderungen Anlage A

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 8. 4. 2011 – 313-6.03.02.02-96402

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl vom 25. 3. 2011 (ABl. NRW. 5/11)

    Die Verwaltungsvorschriften zur § 9 APO-BK Anlage A werden wie folgt geändert:

    In Nummer 9.51 erhält der erste Spiegelstrich folgende Fassung:

    "– durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder".

     

     

    ABl. NRW. 05/11 S. 252

     

     

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