Berufskolleg – dualer Bildungsgang Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss auch den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) wenn sie aus der Sekundarstufe I ausreichende Englichkenntnisse nachweisen können. |
Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs
(VVzAPO-BK); Änderungen Anlage A
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 8. 4. 2011 – 313-6.03.02.02-96402
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl vom 25. 3. 2011 (ABl. NRW. 5/11)
Die Verwaltungsvorschriften zur § 9 APO-BK Anlage A werden wie folgt geändert:
In Nummer 9.51 erhält der erste Spiegelstrich folgende Fassung:
"– durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder".
ABl. NRW. 05/11 S. 252