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    Sekundarstufe I

    Korrektur der Kopfnoten und Fehlzeiten auf den Zeugnissen und Bescheinigungen aufgrund des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes

     

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    in der Sekundarstufe I
    (VVzAPO-S I); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 7. 4. 2011 – 223.2.0211.03

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 20. 6. 2007 (BASS 13 – 21 Nr. 1.2), zuletzt geändert durch RdErl. v. 23. 11. 2010 (ABl. NRW. 1/11 S. 42)

    Die Verwaltungsvorschriften zur APO-S I werden wie folgt geändert und ergänzt:

    1. In den Anlagen 11 Rückseite, 12 Seite 2, 13 Seite 2, 14 Seite 2, 17 Rückseite, 18 Seite 2, 19 Seite 2, 20 Seite 2, 24 Rückseite, 25 Seite 2, 30 Seiten 2 und 3, 31 Seite 2, 32 Seite 2, 33 Seite 2, 35 Seite 2 und 36 Seite 2 sind die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Fehlzeiten und die dazugehörigen Fußnoten zu streichen. Die Nummerierung der Fußnoten ist entsprechend zu korrigieren.

     

    2. In den Anlagen 8 Vorderseite, 9 Vorderseite, 10, 15 Vorderseite, 16, 21 Vorderseite, 22, 23 Vorderseite, 27 Vorderseite, 28 Vorderseite und 29 Rückseite sind die Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten und die dazugehörige Fußnote zu ersetzen durch:

     

    „Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten*)

     

    _______________________________________________________

     

    *) nach Entscheidung der Zeugnis-/Versetzungskonferenz“

     

    Die Nummerierung der Fußnoten ist entsprechend zu korrigieren.

     

    3. In „Hinweise zum Zeugnis“ zu den Anlagen 8 bis 14 zum Zeugnis der Hauptschule sind die Angaben unter 2b zum Arbeits- und Sozialverhalten zu streichen. Der Gliederungspunkt 2c wird zu Gliederungspunkt 2b.

     

    4. In „Hinweise zum Zeugnis“ zu den Anlagen 15 bis 20 zum Zeugnis der Realschule sind die Angaben unter 2b zum Arbeits- und Sozialverhalten zu streichen. Die Gliederungsbezeichnung „a)“ entfällt.

     

    5. In „Hinweise zum Zeugnis“ zu den Anlagen 21 bis 25 zum Zeugnis des Gymnasiums sind die Angaben unter 2b zum Arbeits- und Sozialverhalten zu streichen. Die Gliederungsbezeichnung „a)“ entfällt.

     

    6. In „Hinweise zum Zeugnis“ zu den Anlagen 27 bis 33 zum Zeugnis der Gesamtschule sind die Angaben unter 2b zum Arbeits- und Sozialverhalten zu streichen. Die Gliederungsbezeichnung „a)“ entfällt.

     

     

    ABl. NRW. 05/11 S. 251

     

     

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