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    Termine
    für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen
    für die Jahrgangsstufe 13 im Schuljahr 2011/2012

    Nach den bestehenden Regelungen werden gemäß Runderlass vom 16. 11. 1987 (BASS 12 – 65 Nr. 6) die Ausgabetermine für die Halbjahreszeugnisse vom zuständigen Ministerium festgelegt.

    Für die Jahrgangsstufe 13.1 wurde analog zu den vorigen Jahren gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 9. 6. 2010 (BASS 12 – 65 Nr. 2) das Ende des Halbjahres im Schuljahr 2011/2012 auf den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, den 22. Dezember 2011, gelegt. Bis zu diesem Termin müssen alle Klausuren (auch Nachschreibklausuren) geschrieben und die Noten für „sonstige Mitarbeit“ bekannt gegeben sein.

    In Anbetracht der Kürze des ersten Schulhalbjahres im Schuljahr 2011/2012 wird jedoch der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen für die Jahrgangsstufe 13 auf den 13. Januar 2012 festgelegt. Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahrs erbracht wurden, können auch nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert werden.

     

    ABl. NRW. 05/11 S. 262

     

     

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