Oberstufen-Kolleg Bielefeld Im Zuge der Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Oberstufen-Kollegs Bielefeld ändern sich die Bestimmungen zur Stellenbedarfsberechnung der Schule. |
Zu BASS 10 – 02 Nr. 5
Oberstufen-Kolleg
des Landes Nordrhein-Westfalen
an der Universität Bielefeld; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 28. 4. 2011 – 524-6.03.20-43304
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 29. 11. 2006 (BASS 10 – 02 Nr. 5)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Nummer 4.1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Stellenbedarfsberechnung der Schule erfolgt nach Maßgabe des Haushalts und unter Berücksichtigung der für die Relation „Schüler je Lehrerstelle“ maßgeblichen Grundgrößen.“
ABl. NRW. 06/11 S. 320