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    Zu BASS 15 – 24

    Sekundarstufe I – Gesamtschule;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrplan für den Lernbereich Gesellschaftslehre

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 18. 2. 2011 – 532-6.08.01.13-94560

    Für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen wird hiermit der Kernlehrplan für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt. Er tritt zum 1. 8. 2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2012 auch für alle übrigen Klassen in Kraft. Die Richtlinien für die Gesamtschule in der Sekundarstufe I gelten unverändert fort.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schu-le in NRW“: Heft 3120 Kernlehrplan Gesellschaftslehre.

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31. 7. 2011 tritt der RdErl. d. KM vom 25. 10. 1984 – II B 5.36-20-26/8-1747/84 – n.v., der die Nutzung der Gymnasial- und Hauptschullehrpläne für die Gesamtschule regelt, für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 31. 7. 2012 auch für alle übrigen Klassen außer Kraft.

     

    ABl. NRW. 04/11 S. 196

     

     

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