• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

     

    Änderung der VVzAPO-BK Anlage D

    Mit folgendem Runderlass werden die Änderungen der KMK-Rahmenvereinbarung für die Berufsoberschulen umgesetzt. Für Absolventinnen und Absolventen der Klasse 13 der Fachoberschule mit  fachgebunder Hochschulreife ergeben sich durch die erweiterten Studienmöglichkeiten erhebliche Vorteile. Nun sind zum Beispiel auch das Lehramt an allgemein bildenden Schulen und ein rechtswissenschaftliches Studium für die Absolventen der entsprechenden Fachrichtung möglich. Auch neue affine und abgeleitete Studiengänge, die zwei Richtungen zugeordnet sind, wurden in den Katalog der möglichen Studiengänge aufgenommen.

    Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (VVzAPO-BK Anlage D);
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 21. 2. 2011 – 312-6.03.07.04-94634

    Bezug: RdErl. d. MSW v. 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2)

    Die Verwaltungsvorschriften 58.31 zu § 58 Absatz 3 APO-BK Anlage D werden wie folgt geändert:

    1. Nach dem zweiten Satz wird folgender Satz eingefügt:

     

    „Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt auch zum Studium der in Nummer 1 bis Nummer 6 nicht explizit aufgeführten, aber zu den genannten Studiengängen affinen Studiengänge oder aus den genannten Studiengängen abgeleiteten Studiengänge.“

     

    2. Die Nummer 1 wird um den Punkt c) ergänzt:

     

    „c)

    Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für berufliche Schulen und der allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in den zugelassenen Fächerverbindungen mit:

    – Chemie

    – Informatik

    – Mathematik

    – Physik

    (in NRW: entsprechendes Lehramt in den Fachrichtungen bzw. Fächern gemäß LPO – BASS 20 – 02 Nr. 11 ü)“.

     

    3. Die Nummer 2 Buchstabe a) wird um folgende Spiegelstriche ergänzt:

     

    „– Rechts- und verwaltungswissenschaftliche Studiengänge

     

    – Verwaltung und Rechtspflege

     

    – Öffentliche Verwaltung

     

    – Wirtschaftsrecht

     

    – Medienrecht“.

     

    4. Die Nummer 3 wird um den Punkt c) ergänzt:

     

    „c)

    Lehramt für allgemein bildende Schulen oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I: Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft jeweils als Fach (in NRW: entsprechendes Lehramt in den Fachrichtungen bzw. Fächern gemäß LPO – BASS 20 – 02 Nr. 11 ü)“.

    5. Die Nummer 4 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Die Überschrift wird geändert in „Fachrichtung Gesundheit und Soziales“.

    b)

    Der Punkt a) wird um folgende Spiegelstriche ergänzt:

    „– Pflegewissenschaften

    – Gesundheitswissenschaften

    – Sozialwissenschaften“.

    c)

    Im Punkt b) werden die Wörter „Pflege“ und „Gesundheit“ durch die Wörter „Pflegewissenschaften“ und „Gesundheitswissenschaften“ ersetzt.

    d)

    Nach Punkt b) werden die Punkte c) und d) angefügt:

    „c) Sonderpädagogisches Lehramt (in NRW: entsprechendes Lehramt in den Fachrichtungen bzw. Fächern gemäß LPO – BASS 20 – 02 Nr. 11 ü).

    d) Lehramt für allgemein bildende Schulen der Primarstufe und aller einzelner Schularten der Sekundarstufe I. (in NRW: entsprechendes Lehramt in den Fachrichtungen bzw. Fächern gemäß LPO – BASS 20 – 02 Nr. 11 ü).“

    6. Die Nummer 6 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    In der Überschrift werden nach dem Wort „Agrarwirtschaft“ die Wörter „, Bio- und Umwelttechnologie“ eingefügt.

    b)

    Im Punkt a) werden unter dem Wort „Biologie“ der Spiegelstrich „– Biotechnologie“ und unter dem Wort „Lebensmitteltechnologie“ der Spiegelstrich „– Umweltschutztechnik“ eingefügt.

    7. Die Anlage D 44 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Auf der Seite 3 a werden im Abschnitt IV. im zweiten Satz die Wörter „wissenschaftlichen“ und „oder Gesamthochschule“ gestrichen.

    b)

    Seite 3 b wird wie folgt geändert:

    aa) Im Abschnitt IV. wird im zweiten Satz vor dem Wort „Studiengänge“ das Wort „einschlägiger“ eingefügt. Die Wörter „der folgenden“, „wissenschaftlichen“ und „oder Gesamthochschule“ werden gestrichen.

    bb) Im zweiten Satz erhält das Wort „Studiengänge“ eine zusätzliche Fußnote 5:
    „5) Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt auch zum Studium der nicht explizit aufgeführten, aber zu den genannten Studiengängen affinen Studiengänge oder aus den genannten Studiengängen abgeleiteten Studiengänge.“

    Die Änderungen treten mit dem 1. 4. 2011 in Kraft und gelten für die Absolventinnen und Absolventen des Prüfungsverfahrens im Schuljahr 2010/2011.

     

     

    ABl. NRW. 03/11 S. 141

     

     

     

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz