Schulleitungsstellen Auf Führung und Mangement ausgerichtete Zusatzstudien der Hochschulen und anerkannte Weiterbildungskurse anderer Anbieter werden jetzt für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) zugelassen. |
Zu BASS 21 – 01 Nr. 30
Bewerbung
von Lehrerinnen und Lehrern
um ein Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter;
Eignungsfeststellungsverfahren
und dienstliche Beurteilung;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 2. 2. 2011 – 412.6.07.01-92215
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 25. 11. 2008 (BASS 21 – 01 Nr. 30)
Nummer 2 des Bezugserlasses wird wie folgt geändert:
Im 3. Absatz werden die Wörter „Übergangsweise werden bis zum 31. 7. 2010“ durch die Wörter „Ferner werden“ und das Wort „privaten“ durch die Wörter „kirchlichen oder anderen“ ersetzt.
Der Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ABl. NRW. 03/11 S. 142