Zu BASS 15 – 37/15 – 38
Berufskolleg;
Bildungsgänge der Höheren Berufsfachschule
und des Beruflichen Gymnasiums
nach § 2 Absatz 1 Anlage C (C1 bis C4)
und § 1 Absatz 2 Anlage D (D1 bis D13)
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
Handreichung und Beispiele für die praktische Prüfung in den Assistentenbildungsgängen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 1. 2011 – 312 6.03.07.02-94148
Unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurde für die o. a. Assistentenbildungsgänge des Berufskollegs eine Handreichung für die Durchführung der praktischen Prüfung erarbeitet.
Diese Handreichung wird im Rahmen der nächsten Änderung der Verwaltungsvorschriften als verbindliche Vorgabe für die Durchführung der praktischen Prüfung ab dem 1. 8. 2011 in Kraft gesetzt. Den Schulen wird anheim gestellt, sie bereits für die Prüfungen des kommenden Prüfungsdurchgangs zu verwenden.
Die Handreichung sowie Beispiele aus dem technischen und kaufmännischen Bereich stehen den Schulen im Bildungsportal zur Verfügung unter:
www.berufsbildung.nrw.de/handreichungen-hoehere-berufsfachschule/ oderwww.berufsbildung.nrw.de/handreichungen-berufliches-gymnasium/
ABl. NRW. 02/11 S. 85