Hinweise zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden nun im Bildungsportal zur Verfügung gestellt. |
Zu BASS 21 – 05 Nr. 8
Durchführung
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
im Landesdienst;
Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 8. 12. 2010 – 214-1.21-42620
Hinweise zur Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst werden nicht mehr über Runderlass im MBl. NRW veröffentlicht. Der Arbeitgeberverband des Landes hat arbeitsrechtliche Hinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Durchführung herausgegeben. Diese werden – mit ergänzenden lehrerspezifischen Hinweisen – in der jeweils gültigen Fassung vom Ministerium für Schule und Weiterbildung im Bildungsportal fortgeschrieben. Sie stehen unter www.schulministerium.nrw.de \> Lehrerinnen und Lehrer \> Rechtsvorschriften \> Dienstrecht.
Der RdErl. d. KM v. 5. 7. 1990 (BASS 21 – 05 Nr. 8) wird aufgehoben.
ABl. NRW. 01/11 S. 43